Justiz

Drogengeschäfte: Leeraner muss über vier Jahre in Haft

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 19.10.2021 16:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Landgericht Oldenburg fiel das Urteil. Foto: Sager
Am Landgericht Oldenburg fiel das Urteil. Foto: Sager
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Als äußerst professionell bewertet das Gericht die Drogengeschäfte eines 24-Jährigen. Der Leeraner muss mehr als vier Jahre in Haft.

Oldenburg/Leer - Im Drogen-Prozess gegen drei Männer aus Leer ist der 24-jährige Hauptangeklagte am Dienstag vom Landgericht Oldenburg zu knapp viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm werden bewaffneter Drogenhandel, Drogenschmuggel und Drogenanbau vorgeworfen. Die beiden Mitangeklagten kamen noch mit Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise anderthalb Jahren davon. Der 22-Jährige und 23-Jährige hatten Beihilfe zum Handel und zur Einfuhr von Drogen geleistet hatten.

Der 24-Jährige ist nach Ansicht der 4. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm ganz hoch im Drogenhandel angesiedelt. Nach Überzeugung des Gerichtes hat er zunächst ein Kilogramm Kokain nach Oldenburg gebracht und verkauft, um dann zusammen mit den beiden Mitangeklagten zehn Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden nach Oldenburg zu schmuggeln.

Mitangeklagte sprechen von „eigener Blödheit“

Der Hauptangeklagte, der in Oldenburg einen Drogenbunker unterhielt und Drogen auch selbst anbaute, sei äußerst professionell vorgegangen, sagte Richterin Blohm. Professionell sollte auch die letzte Schmuggelfahrt sein. Die Polizei sollte mit einem Ablenkungs-Fahrzeug ausgetrickst werden. Die Angeklagten waren davon ausgegangen, dass die Polizei diesen Wagen bei einer Kontrolle anhält, während das eigentliche Schmuggel-Fahrzeug ungehindert passieren kann. Die Polizei hatte damals aber alle festgenommen. Die Rechnung der Angeklagten war nicht aufgegangen. Die Mitangeklagten sprachen im Verfahren auch von ihrer „eigenen Blödheit“, bei so etwas mitgemacht zu haben.

Mit den knapp viereinhalb Jahren Gefängnis ist der Hauptangeklagte vergleichsweise noch gut davon gekommen. Er hatte bei der letzten Schmuggelfahrt Pfefferspray dabei gehabt. Das gilt als Waffe. Der Tatbestand des bewaffneten Drogenhandels ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Die Große Strafkammer hat diese Tat aber als einen minder schweren Fall eingestuft. Das zog den Strafrahmen nach unten. Strafmindernd wirkte sich auch aus, dass die gesamte Schmuggelfahrt von der Polizei observiert worden war. Die Drogen wären niemals in den Handel gelangt.

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