Berlin
Auffrischungsimpfung für alle: Jeder hat einen Anspruch – schon jetzt
In der Debatte um Auffrischungsimpfungen herrscht Verwirrung: Die Stiko empfiehlt den dritten Piks für 70-Jährige, die Gesundheitsminister für Menschen ab 60. Ein Anrecht auf den Booster haben allerdings – alle.
Wenn von Auffrischungsimpfungen die Rede ist, geht es meist um die über 70-Jährigen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt den Booster für die ältere Bevölkerungsgruppe und für Menschen die mit ihr zu tun haben - etwa als Altenpfleger.
Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat den dritten Piks für vulnerable Gruppen und ihr Umfeld freigegeben. Die Altersgruppe haben die Minister allerdings weitergefasst; sie richten ihr Angebot einer Impfauffrischung schon an Menschen ab 60 Jahren.
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Tatsächlich haben aber nicht nur sie einen Anspruch auf den Booster. Den dritten Piks darf sich jeder abholen, dessen Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt. Wer sagt was zur Auffrischungsimpfung? Ein Überblick:
Die Stiko-Empfehlungen
In ihren Empfehlungen vom 7. Oktober rät die Stiko mehreren Personengruppen zum Impfbooster. Es zeige sich nämlich, heißt es, „dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt“. Zudem falle die Immunantwort im höheren Alter geringer aus; für Senioren erhöhe sich damit das Risiko von Impfdurchbrüchen, die auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen könnten. Zum dritten Piks rät die Stiko daher:
Die letzte Gruppe ist aufgenommen, weil bei ihr die meisten Impfdurchbrüche beobachtet werden.
Zum Prozedere schreibt die Stiko: „Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.“
Der Gesundheitsminister-Beschluss
Die Konferenz der Gesundheitsminister bietet, vor allem in der Altersgruppe von der Stiko abweichend, diesen Menschen eine Auffrischungsimpfung an:
„Für alle Menschen des oben angegebenen Personenkreises steht genug Impfstoff zur Verfügung“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium uns dazu. „Konservativ gerechnet, sind das momentan zwischen 10 bis 13 Millionen Personen.“
Der tatsächliche Anspruch geht weiter
Schon die Unterschiede zwischen Stiko-Empfehlung und dem GMK-Beschluss verwirren. Was hängen bleibt, ist der Eindruck: Ein Anspruch auf die Auffrischungsimpfung besteht nur für bestimmte Personengruppen. Das ist aber nicht so. Wie das Bundesministerium für Gesundheit unserer Zeitung bestätigt, reicht der Vorrat an Vakzinen, um jedem den Booster zu ermöglichen. Und es hat auch jeder ein Recht darauf. Demnach ist „laut Impfstoffverordnung für alle, deren Impfung länger als sechs Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung möglich. Auch für sie ist Impfstoff vorhanden“.
Dazu zitiert das Ministerium Jens Spahn, der ausdrücklich zum dritten Piks ermutigt hat. Er selbst hatte am Donnerstag seine Astrazeneca-Impfung aufgefrischt und gesagt: „Ich werbe dafür, dass viele andere das auch tun. Boostern Sie Ihren Impfschutz für den Winter.“
Zum Beleg dafür, dass Booster-Impfungen erneute Corona-Wellen brechen können, verwies Spahn auf die Erfolge, die Israel damit erzielt habe. Spahn: „An diesem Beispiel sollten wir uns orientieren. Zumal viele, die sich bisher nicht geimpft haben, sich nicht mehr überzeugen lassen werden. Umso wichtiger ist es, dass alle anderen geschützt bleiben.“
(Mitarbeit Justus Wilke.)