Prozess in Oldenburg
Dealer flog bei Observation von Aurichern auf
Auricher Drogenkonsumenten führten die Polizei nichts ahnend zu einem 33-Jährigen aus Wilhelmshaven. Dort fanden die Ermittler 50 Kilo Drogen. Der Mann steht jetzt in Oldenburg vor Gericht.
Wilhelmshaven/Aurich/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 33 Jahre alten Mann aus Wilhelmshaven, der sich wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in großem Stil vor dem Oldenburger Landgericht verantworten muss, hat der Angeklagte erklärt, nur im Auftrag dritter Drogen verkauft zu haben und kein Bandenmitglied zu sein. Er sei weder der Kopf der Bande noch habe er Anweisungen erteilt.
Mit dieser Erklärung will der Wilhelmshavener offenkundig den schweren Anklagevorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift entkräften. Der angeklagte Tatbestand ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. So lange will der Angeklagte aber nicht hinter Gitter. Ob es gelingt, bleibt abzuwarten.
Drogen an Auricher verkauft
Fest steht, dass der Angeklagte am 13. Januar diesen Jahres und am 30. April diesen Jahres in Wilhelmshaven knapp drei Kilogramm Marihuana beziehungsweise 100 Gramm Kokain verkauft hatte. Aufgeflogen war der 33-Jährige, nachdem er Besuch von Drogenkonsumenten aus Aurich bekommen hatte. Die Auricher wollten sich bei dem Angeklagten groß mit Drogen eindecken. Sie wurden aber schon längere Zeit von Auricher Ermittlern observiert. Die Ermittler waren dann den Auricher Drogenkonsumenten heimlich bis nach Wilhelmshaven und dort bis zum Angeklagten gefolgt. Dann klickten die Handschellen.
Damit nicht genug. Bei einer Durchsuchung der Fahrzeuge des Angeklagten wurden 50 Kilogramm Marihuana und Kokain sichergestellt. Diese Drogen hielt der Angeklagte auf Vorrat für weitere Verkäufe.
Gefahr für Konsumenten?
Neben der Frage, ob der Angeklagte als Bandenmitglied gehandelt hat oder nicht, beschäftigt das Landgericht auch die Farge, wie gefährlich die Drogen waren, die der Angeklagte verkauft hat. Dazu sollen Bedienstete des Bundeskriminalamtes als Zeugen gehört werden.
Das Problem: Die Drogen des Angeklagten waren mit einer synthetischen Substanz besprüht worden. Diese Substanz erhöht den Wirkstoff der Drogen und soll für Konsumenten sehr gefährlich sein. Der Angeklagte will aber von dieser Substanz nichts wissen.