Justiz

Mehr als acht Jahre Haft nach Messerangriff gefordert

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 02.11.2021 16:31 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Am Montag soll am Landgericht Aurich das Urteil fallen. Foto: Ortgies
Am Montag soll am Landgericht Aurich das Urteil fallen. Foto: Ortgies
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Im Prozess um einen versuchten Totschlag in Emden hat die Oberstaatsanwältin acht Jahre und einen Monat Haft gefordert. Der 27-jährige Angeklagte stach mit einem Messer auf einen 32-Jährigen ein.

Aurich - Im Schwurgerichtsprozess um einen versuchten Totschlag in Emden vor dem Auricher Landgericht forderte Oberstaatsanwältin Daja Rogga am Dienstag eine Haftstrafe von acht Jahren und einem Monat.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der 27-jährige Angeklagte am 23. März gegen 18.30 Uhr vor einem Mehrparteienhaus in der Emder Ulmenstraße mit einem Küchenmesser auf einen 32-jährigen Emder eingestochen hat. Er traf den Friseur zwei Mal in der Schulter. Ein weiteres Mal stach er in seinen linken Brustmuskel. Lebensbedrohliche Verletzungen trug das Opfer nicht davon. Der Mann leidet aber bis heute psychisch unter dem Angriff.

„Der Geschädigte nahm das als Antippen war“

Beide Männer waren kurz vor der Tat zufällig zu Besuch in der Wohnung ihrer 24-jährigen Ex-Freundin gewesen. Sie hat mit dem Angeklagten drei Kinder im Alter von fünf, vier und zwei Jahren. Ihm missfiel, dass das spätere Opfer mit ihnen in Kontakt stand.

Als die beiden vor dem Haus aufeinandertrafen, sprach der Angeklagte den 32-Jährigen von seinem Roller herab an und stach sofort zu. „Der Geschädigte nahm das als Antippen war – bis das Messer in seiner Brust steckte“, führte Rogga aus. Es gelang dem Emder, seinen Angreifer im Schwitzkasten zu Boden zu ringen, bis die Polizei eintraf.

Oberstaatsanwältin glaubt nicht an Notwehr

Für die Oberstaatsanwältin handelte der Angeklagte mit Vorsatz. Die Notwehrlage, auf die er sich berufen hat, hat ihrer Überzeugung nach nicht bestanden. Strafmildernd berücksichtigte sie, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist und durch den vorausgegangenen Streit mit seiner Ex-Freundin enthemmt war. Strafschärfend wertete Rogga die „große Intensität“ seines Vorgehens und die akute Todesangst des Opfers.

Der Nebenklagevertreter, Rechtsanwalt Ralf Giese, schloss sich ihrer Forderung an.

Der Prozess wird am Montag, 8. November, ab 13.30 Uhr in Saal 003 abgeschlossen.

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