Justiz
Gericht bestätigt Freispruch gegen Friesoyther
Einem 19-jährigen Friesoyther war zur Last gelegt worden, zusammen mit zwei anderen an einem Überfall auf eine Bäckerei in Kampe beteiligt gewesen zu sein. Doch die Handydaten ergaben etwas anderes.
Kampe/Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Rechtskräftig geworden ist am Freitag das Urteil des Cloppenburger Jugendgerichtes gegen einen 19-Jährigen aus Friesoythe. Dem Heranwachsenden war eine Beteiligung an einem Raubüberfall auf eine Bäckerei in Kampe zur Last gelegt worden. Das Cloppenburger Jugendgericht hatte ihn aber in einem ersten Prozess um die Sache freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Am Freitag zog die Anklagebehörde vor dem Oldenburger Landgericht ihre Berufung wieder zurück. Eine mögliche Tatbeteiligung des Angeklagten am Raubüberfall ließ sich nicht feststellen. Damit hat nun der Freispruch für den Angeklagten Bestand. Wie berichtet, hatte ein 16-Jähriger Ende Juni vorigen Jahres die Bäckerei in Kampe überfallen, war aber kläglich gescheitert. Eine Mitarbeiterin wollte ihm die Tageseinnahmen nicht aushändigen. Sie hatte einfach „Nö“ gesagt.
Maske vom Gesicht gezogen
Dann wurde dem jungen Räuber auch noch die Maske vom Gesicht gezogen. Der 16-Jährige hatte anschließend mit einem Messer herumgefuchtelt und damit den Inhaber des Geschäftes und sich selbst verletzt. Auf der Flucht verlor der 16-Jährige noch einen Schuh. Der Jugendliche hatte sich von einem 18-Jährigen zum Tatort fahren lassen. Während der 16-Jährige die Bäckerei überfiel, wartete der 18-Jährige draußen im Fluchtauto. Er hatte noch einen 19-Jährigen, den aktuell Angeklagten dazugeholt.
Nicht am Überfall beteiligt
Alle drei jungen Männer konnten ermittelt werden. Gemeinsam mussten sie sich dann vor dem Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichtes verantworten. Der 16-jährige Haupttäter wurde zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, der 18-Jährige wegen Beihilfe zu der Tat zu einer Geldauflage von 800 Euro. Einzig der 19-Jährige wurde freigesprochen. Dass dieser Angeklagte in irgendeiner Form an dem Überfall beteiligt gewesen war, konnte das Gericht nicht feststellen.
Handydaten ausgewertet
Zum Zeitpunkt der ersten Verhandlung waren die Handys der Angeklagten noch nicht ausgelesen worden. Das holte die Staatsanwaltschaft dann nach. Anhand der Nachrichteninhalte kam dann der 19-Jährige doch wieder in Verdacht, an dem Überfall beteiligt gewesen zu sein. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch des Cloppenburger Jugendgerichtes eingelegt. Aber auch in der jetzigen Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht ließ sich der Verdacht gegen den 19-Jährigen nicht erhärten. Deswegen bleibt es bei dem Freispruch.