Zeitgeschichte
Schnell Geld verdienen und wieder heimkehren
Ein Vertrag prägt die Gesellschaft in Deutschland bis heute: Vor 60 Jahren wurde das deutsch-türkische Anwerbeabkommen geschlossen, um türkische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik zu locken.
Leer - Im Nachkriegsdeutschland boomt die Wirtschaft. Doch in den 1950er und 1960er Jahren fehlen Arbeitskräfte – in der Stahlindustrie, in den Autofabriken und auf den Werften. Deutschland schließt mit anderen Staaten sogenannte Anwerbeabkommen, um ausländische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik zu locken. Gedacht war, dass sie nur vorübergehend bleiben, schnell Geld verdienen und wieder gehen. Viele kehrten aber später nicht in ihre Heimatländer zurück, aus denen sie wegen Arbeitslosigkeit und Armut fortgegangen waren. Sie blieben und bauten sich in Deutschland ein neues Leben auf.
Mit der Türkei wurde der bilaterale und nur zwei Seiten lange Vertrag am 30. Oktober 1961 besiegelt. Zuvor war das Abkommen vom Auswärtigen Amt in Bonn und von der türkischen Botschaft ausgehandelt worden. Das ist jetzt 60 Jahre her. Ähnliche Abkommen waren zuvor mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) vereinbart worden. Weitere Beschlüsse mit Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien sollten folgen.
Die ersten Türken kommen 1963 nach Leer
Mit der ersten Ölkrise 1973 und den daraus resultierenden Problemen für die deutsche Wirtschaft verloren immer mehr Menschen ihren Arbeitsplatz. Arbeitskräfte aus dem Ausland wurden nicht mehr gebraucht. Nun trat ein Anwerbestopp in Kraft, so die Bundeszentale für politische Bildung. Damit sei den in Deutschland beschäftigten Arbeitsmigranten die Möglichkeit versperrt worden, bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses in die Heimat zurückzukehren und später wieder eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen.