Justiz
Versuchter Totschlag: Emder zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt
Ein 27-jähriger Emder soll im März dreimal auf einen Bekannten eingestochen haben. Dafür wurde er nun vom Landgericht in Aurich zu sieben Jahren und acht Monaten verurteilt.
Aurich - Weil ein 27-Jähriger im März einem 32-jährigen Bekannten vor einem Mehrparteienhaus in der Emder Ulmenstraße drei Messerstiche zugefügt hat, muss er für sieben Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Auricher Landgerichts verurteilte ihn am Montag dazu wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Von Notwehr, wie der Angeklagte ausgesagt hat, ging sie nicht aus.
In das Urteil ist eine geringe Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung eingeflossen: Vor der Messerattacke hat der Emder seine 24-jährige Ex-Freundin im Streit in deren Wohnung eine Backpfeife verpasst. Mit ihr hat er drei Kinder im Alter von fünf, vier und zwei Jahren.
„Ich werde ihn umbringen“
Am Tattag ist der Angeklagte darüber in Wut geraten, dass der 32-Jährige – ebenfalls ein Ex-Freund der 24-Jährigen – sich zufällig im Wohnzimmer der Wohnung mit der fünfjährigen Tochter getroffen hat, während er zu Besuch in der Küche saß. Deshalb nahm er ein Küchenmesser aus der Schublade, durchsuchte die Wohnung nach ihm und kündigte an: „Ich werde ihn umbringen.“ Der Bekannte war bereits gegangen. Er kam aber zurück, weil die Frau ihn über eine Whats-app-Nachricht zu Hilfe gerufen hatte.
Als die beiden vor dem Haus zufällig aufeinandertrafen, ging alles ganz schnell. Nach Überzeugung des Gerichts sprach der Angeklagte den 32-Jährigen vom Roller herab an und stach „umgehend mit dem Messer auf seine Schulter ein“. Den zweiten Stich setzte er näher zum Hals, den dritten in dessen linke Brust. „Die Stiche waren laut Rechtsmedizin potenziell lebensbedrohlich“, führte der Vorsitzende Richter Björn Raap aus und bejahte den Tötungsvorsatz. Eine Affekttat schloss das Gericht aus. „Wir stellen einen Sachverhalt fest, der zielgerichtet zu dem Messerangriff hinführte“, begründete der Richter.
Keine schwerwiegenden Verletzungen
Das durchtrainierte Opfer konnte sich wehren, indem es den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen hat, bis die Polizei eingetroffen ist. Es erlitt keine schwerwiegenden Verletzungen. Die Staatsanwältin Daja Rogga hat in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren und einem Monat gefordert.
Die Verteidigerin Anja von der Pütten wirkte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hin und stellte die Höhe der Strafe ins Ermessen des Gerichts. Die Geschädigten waren Nebenkläger im Prozess. Ihr Vertreter hat sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.