Justiz
Kinderpornografie: Auricher zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt
Mehr als 2000 kinderpornografischer Dateien hatte ein Auricher auf seinem Handy geladen. Dafür und für die Verbreitung von mindestens einer Datei verurteilte ihn am Montag das Auricher Amtsgericht.
Aurich - Ein Auricher hatte 2278 kinderpornografische Dateien auf seinem Mobiltelefon. Das wurde bei einer Durchsuchungsmaßnahme am Morgen des 16. September 2020 festgestellt. Auf die Spur gekommen war man ihm über ein Ersuchen der Polizei in Köln, wo ein Verfahren um sexuellen Missbrauch geführt wurde. Sein Nickname in einer einschlägigen Chatgruppe hat die Ermittler zu dem Angeklagten geführt.
Am Montag wurde der 44-Jährige von einem Auricher Strafrichter wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien im Zeitraum zwischen September 2019 und September 2020 sowie aufgrund des Weiterleitens von mindestens einer derartigen Datei zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil der Mann bisher unbescholten ist. Als Auflagen muss er binnen eines halben Jahres 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich um eine Therapie bemühen.
„Ich weiß nicht, warum ich das getan habe“
Der Angeklagte ist zunächst nicht zu der Verhandlung erschienen. Er wurde von der Polizei vorgeführt. Ohne Umschweife legte er ein Geständnis ab. „Ich gestehe, das getan zu haben, und bereue es zutiefst“, sagte er. „Mit dem Ganzen“ will er abgeschlossen haben. Er suche nach therapeutischer Unterstützung, was nicht so einfach sei.
„Ich weiß nicht, warum ich das getan habe“, sagte er. Als Erklärung für die umfangreiche Sammlung kinderpornografischer Dateien auf seinem Handy führte er an: „Ich glaube, wenn man in irgendwelchen Chats ist, lädt das Programm das automatisch herunter.“ Die Versendung der einen Datei sei „so passiert“.
Ein „Scheißegal-Gefühl“ gehabt
Später im Prozess schob er seine Aktivitäten auf die Aufputschmittel, die er nach seiner Rücken-Operation im Juni 2019 eingenommen habe. „Sie haben mich anders beeinflusst, als ich gedacht habe“, meinte der Angeklagte. Damals sei er teils drei bis vier Tage wach gewesen und habe ein „Scheißegal-Gefühl“ gehabt. Inzwischen habe er die Einnahme beendet. „Jetzt habe ich nicht mehr das Verlangen, mich in irgendwelchen Chat-Räumen herumzutreiben“, erklärte er. Die polizeiliche Durchsuchung sei für ihn „ein Weckruf“ gewesen.
Strafrichter Kunst bezeichnete die heruntergeladene Menge in der Urteilsbegründung als „erheblich“. Das Verschicken von kinderpornografischen Dateien gelte als die schlimmere Tat.
Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.