Justiz
Stiefmutter verletzt Siebenjährige mit Messer
Weil sie sich eine Haarsträhne gekürzt hatte, hat eine 36-Jährige ihre siebenjährige Stieftochter mit einem Messer verletzt. Das Auricher Gericht verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe.
Aurich - Weil sich ein siebenjähriges Mädchen ein Stück von ihrem Haar abgeschnitten hat, versetzte ihm seine Stiefmutter mit dem Küchenmesser einen fünf Zentimeter langen Schnitt auf dem Handrücken. Die Wunde wurde im Krankenhaus mit sechs Stichen genäht. Die „Bestrafungsaktion aus nichtigem Anlass“, wie sie die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer bezeichnete, war am Mittwoch Gegenstand einer Verhandlung am Auricher Amtsgericht.
Zunächst wollte das Kind nicht gegen die Angeklagte aussagen, doch mit viel Einfühlungsvermögen gelang es Strafrichter Simon Breuker, die Wahrheit ans Tageslicht zu befördern. Die 36-jährige Auricherin wurde zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und zwei Monate verurteilt. Sie darf sich drei Jahre nichts zuschulden kommen lassen und muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Mädchen lebt inzwischen in einer Pflegefamilie. Die prominente Narbe wird sie lebenslang an den „physisch und psychisch verletzenden Vorgang“, so die Worte der Staatsanwältin, erinnern.
36-Jährige bestritt Vorwurf
Auslöser der Tat am 10. Februar war offenbar, dass sich das Kind an einer Seitenpartie einige Haarsträhnen gekürzt hatte, weil ein Kaugummi darin klebte. Die Stiefmutter soll das laut Anklage bemerkt und ihr aus Verärgerung die tiefe Wunde zugefügt haben.
Die 36-Jährige bestritt den Vorwurf. Das Mädchen habe sich die Verletzung aus Versehen selbst zugefügt, sagte sie aus. „Es ist nicht plausibel, wenn ich sie verletze und ins Krankenhaus bringe. Das passt nicht zusammen“, verteidigte sie sich. Allerdings wich ihre Schilderung des Tathergangs von vorherigen Versionen ab, die sie gegenüber der Polizei angegeben hat.
Angeklagte im Kreuzverhör
Auf Nachhaken des Richters beschrieb sie das Kind als psychisch labil und zu Selbstverletzungen neigend. Die Staatsanwältin nahm die Angeklagte über eine halbe Stunde lang ins Kreuzverhör und forschte nach Details. Insbesondere der Umstand, dass sich eine Rechtshänderin mit einem Messer auf dem rechten Handrücken selbst verletzt haben soll, kam ihr merkwürdig vor.
„Ich kann mich nicht so gut erinnern“, war das Erste, was das Mädchen im Zeugenstand sagte. Die Verletzung sei beim Spielen entstanden. Da die Zeugin aber ein gutes Erinnerungsvermögen an das übrige Tagesgeschehen bewies, schloss Breuker auf ein erhaltenes Wissen zum Tathergang. Er schloss die Angeklagte aus.
„Ich zeige dir nach dem Mittag, was ich mit dir mache“
Tatsächlich berichtete die inzwischen Achtjährige daraufhin, was sich zugetragen hat: Ihre Stiefmutter habe morgens das abgeschnittene Haar bemerkt und sei sauer gewesen. „Ich zeige dir nach dem Mittag, was ich mit dir mache“, soll sie ihr gedroht haben. In Angst versetzt sei sie zur Schule gegangen.
Nach dem Essen habe die Stiefmutter sie ins Badezimmer gerufen und in Anwesenheit des 14-jährigen Bruders mit dem Messer verletzt. Er habe die Nachbarin verständigt, die beide ins Krankenhaus brachte. Die Stiefmutter habe ihr gedroht, wenn sie jemandem davon erzähle, würde sie dasselbe an der anderen Hand machen.
Die Staatsanwältin forderte in einem engagierten Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe für die bisher unbescholtene Angeklagte. Verteidiger Georg Balder verwies auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und sah einen Freispruch als angemessen an.