Justiz
Urteil in Wittmund: Raser müssen Führerscheine abgeben
Eine Samstagnacht im April: Zwei junge Männer liefern sich mit ihren Autos ein waghalsiges Rennen zwischen Wittmund und Aurich. Sie werden erwischt. Und müssen nun wohl Bus fahren.
Wittmund - Eine Autofahrt mit Folgen: Das Wittmunder Amtsgericht hat am Mittwoch zwei junge Männer wegen eines nächtlichen Autorennens zu Geldstrafen verurteilt. Und am Ende des Verfahrens auch gleich die Führerscheine der beiden 19-Jährigen beschlagnahmt. Die waren noch mit ihren Autos zum Gerichtstermin gekommen. Nach Hause musste es dann anders gehen. Der Vorwurf: Ein verbotenes Autorennen auf der Bundesstraße 210 zwischen Middels und Aurich.
Was und warum
Darum geht es: Zwei jugendliche Raser lieferten sich ein illegales Autorennen.
Vor allem interessant für: Autofahrer
Deshalb berichten wir: Die jungen Männer mussten sich vor dem Amtsgericht Wittmund verantworten. Die Autorin erreichen Sie unter: i.oltmanns@zgo.de
Konkret sollen die beiden – zu dem Zeitpunkt noch 18-Jährigen – in ihren jeweiligen Autos in der Nacht vom 17. April mit stark überhöhter Geschwindigkeit gegen 1.45 Uhr hintereinander die Langefelder Straße heruntergekommen und an der großen Kreuzung in Middels auf die B210 nach Aurich abgebogen sein. Auf dieser Strecke hätten sie dann ein Rennen ausgetragen, teilweise seien sie mit etwa 140 Stundenkilometer gefahren – auch nebeneinander. Bei der Einfahrt nach Plaggenburg soll zumindest einer von ihnen noch 120 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben die beiden Männer sich „rücksichtslos fortbewegt“, beide hätten möglichst schnell fahren wollen. Der Anwalt eines Angeklagten sprach dagegen von einer Spritztour, nicht von einem Autorennen.
Die Zeugen
Das Geschehen blieb nicht unbeobachtet. Denn um die gleiche nächtliche Zeit war auch ein Bestatter auf der B210 von Middels in Richtung Aurich unterwegs. Er hätte gerade einen Verstorbenen abgeholt und ihn ins Krematorium nach Aurich bringen wollen, erklärte der Bestatter, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Aus der Langefelder Straße sei dann urplötzlich ein Wagen herangeschossen und vor ihm auf die Bundesstraße abgebogen. Der zweite Wagen sei direkt dahinter gewesen, habe aber sehr scharf abgebremst, den Bestatter passieren gelassen und ihn gleich darauf überholt, um zu dem ersten Fahrzeug aufzuschließen. Beide seien dann „in einem Affenzahn“ davongebraust.
Der Bestatter rief nach eigener Auskunft sogleich die Polizei an. „Wir sehen zu viel in unserem Job, das muss man dann nicht auch noch haben“, erklärte er vor Gericht. Er habe noch gesehen, wie die beiden Fahrzeuge die kleine Verkehrsinsel am Eingang nach Plaggenburg passierten – einer rechts und einer links – und sie danach aus den Augen verloren. Erst an der Pferdemarktkreuzung in Aurich habe er sie wiedergesehen, dort hatte die Polizei die beiden Männer gestoppt. Neben dem Bestatter sagte auch ein Beifahrer aus einem der beiden Fahrzeuge vor Gericht aus. Auch der sprach von einem Rennen und erklärte, er habe auf dem Tacho gesehen, dass sie mit 120 Stundenkilometer nach Plaggenburg reinfuhren. Dort gilt Tempo 50.
Das Urteil
Bei den beiden Angeklagten handelt es sich um Wittmunder, die beide noch bei ihren Eltern leben und aktuell eine Ausbildung machen. Offenbar fahren auch beide ältere Volkswagenmodelle. Die beiden 19-Jährigen blieben vor Gericht stumm und ließen ihre Verteidiger für sich sprechen. Beide Anwälte erklärten übereinstimmend, dass es sich nicht um ein illegales Autorennen gehandelt habe und ihre Mandanten freizusprechen seien.
Richter Dirk Mönkediek folgte dem nicht. Zwar habe es wohl keine Verabredung zu einem Rennen gegeben, passiert sei es aber trotzdem. Beide hätten an die Grenzen der Leistungsfähigkeit ihrer Autos gehen wollen. „Dass nichts passiert ist, ist nicht Ihr Verdienst“, wandte er sich an die beiden Angeklagten. Im Gegenteil: Wäre jemand auf die Straße gekommen, oder hätte dort etwas gelegen, wäre das wohl fatal ausgegangen. Mönkediek verurteilte die beiden Angeklagten zu je 1000 Euro Geldstrafe und beschlagnahmte ihre Führerscheine noch im Gerichtssaal. Die beiden dürfen nun ein Jahr lang kein Auto fahren.
Auf Nachfrage teilte die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund mit, dass Autorennen in diesen beiden Landkreisen nicht häufig seien. „Das kommt wohl ab und zu mal vor“, erklärte eine Sprecherin. Die Zahlen bewegten sich pro Jahr im unteren einstelligen Bereich.