Justiz
Nach Zechgelage Schinken gestohlen
Nach einer durchzechten Nacht stahl ein 18-Jähriger aus Friesoythe in einem Supermarkt eine Packung Schinken. Als eine Verkäuferin ihn ansprach, schubste er sie. Dafür stand er jetzt vor Gericht.
Friesoythe/Cloppenburg - Wegen räuberischen Diebstahls verurteilte das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht jetzt einen 18-Jährigen aus Friesoythe zur Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einer Suchtberatung. Der Prozess in Cloppenburg fand am vergangenen Freitag statt. Der Angeklagte hatte in einem Friesoyther Verbrauchermarkt eine kleine Packung Schinken gestohlen. Er hatte die Nacht vor der Tat durchgezecht und brauchte anschließend wohl etwas Salziges und Deftiges.
Doch der junge Mann war bei dem Diebstahl auf frischer Tat ertappt worden. Eine Verkäuferin hatte gesehen, wie er sich den begehrten Schinken in die Tasche gesteckt hatte.
An der Supermarktkasse war der 18-Jährige dann auf den Diebstahl angesprochen worden. Er solle die Ware auf das Band legen, dann sei alles noch gut. Und wenn der Angeklagte die Beute auf das Band gelegt hätte, wäre er wohl ungeschoren davongekommen. Doch er bestritt, überhaupt Schinken gestohlen zu haben.
Angeklagte beschönigte Tat
Dann ging er zum Ausgang des Geschäfts. Damit war der Tatbestand des Diebstahls erfüllt. Aber es kam noch schlimmer: Am Ausgang war der Angeklagte von einer Verkäuferin angehalten worden. Was nun geschah, stellt für Erwachsene einen Verbrechenstatbestand dar und ist mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht. Der Angeklagte hatte nämlich die Verkäuferin kräftig zur Seite geschubst, um im Besitz der Beute zu bleiben.
Wer Gewalt anwendet, um etwas in seinem Besitz zu behalten, was nicht sein Eigentum ist, macht sich des räuberischen Diebstahls schuldig. Zwar gelten für Jugendliche und Heranwachsende nicht die Strafvorschriften, die für Erwachsene gelten, gleichwohl wog die Tat auch für den Angeklagten schwer. Im Verfahren hatte der 18-Jährige das Schubsen beschönigt. Das Gericht ging aber davon aus, dass der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt war. In diesem Sinne wurde der Friesoyther schuldig gesprochen.
Dass der Mann auch zur Teilnahme an einer Suchtberatung verurteilt worden ist, liegt an der durchzechten Nacht. In der Suchtberatung soll geklärt werden, ob der junge Mann ein Alkoholproblem hat. Falls das zutrifft, müsste er daran arbeiten, so das Gericht.