Justiz

Es bleibt bei 20 Monaten Haft für Todesfahrer

Franz-J. Höffmann
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Von Franz-J. Höffmann
| 16.11.2021 16:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg bestätigte in zweiter Instanz das zuvor vom Amtsgericht Cloppenburg gefällt Urteil. Foto: Fertig
Das Landgericht Oldenburg bestätigte in zweiter Instanz das zuvor vom Amtsgericht Cloppenburg gefällt Urteil. Foto: Fertig
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Mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Drogeneinfluss hatte ein 27-Jähriger 2020 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Nun wurde in zweiter Instanz eine Haftstrafe bestätigt.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung muss ein 27 Jahre alter Mann aus Garrel für 20 Monate ins Gefängnis. Dieses, zunächst vom Amtsgericht in Cloppenburg gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt. Gegen das erste Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt.

Während die Anklagebehörde eine deutlich höhere Gefängnisstrafe für den Angeklagten forderte, begehrte die Verteidigung eine Strafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Beides kam aber für die Oldenburger Berufungskammer nicht infrage. Die Strafe des Amtsgerichtes sei tat- und schuldangemessen, sagte am Dienstag die Vorsitzende Richterin.

26-Jährige starb an der Unfallstelle

Hintergrund des Verfahrens war der schwere Verkehrsunfall am 16. Juni vorigen Jahres auf der B 72 in der Nähe von Thüle, bei dem eine 26-jährige Frau aus Friesoythe aus dem Leben gerissen worden war. An dem Abend war der Angeklagte mit seinem schweren Fahrzeug über die B 72 gerast. Der 27-Jährige stand unter Drogeneinfluss und ist als Raser bekannt. Mit überhöhter Geschwindigkeit überholte er eine vor ihm fahrende Autokolonne, an deren Spitze die später Getötete fuhr.

Die 26-Jährige wollte links abbiegen und hatte dazu den Blinker gesetzt. Nun raste der Angeklagte heran. Die junge Frau befand sich schon im Abbiegevorgang. Mit hoher Geschwindigkeit stieß der Angeklagte dann mit seinem schweren Fahrzeug ungebremst in die Fahrerseite des Polos, den die 26-Jährige fuhr. Der Kleinwagen überschlug sich mehrmals und blieb auf dem Dach liegen. Die 26-Jährige verstarb noch an der Unfallstelle.

Die Frau war sehr beliebt gewesen. Entsprechend groß waren Trauer und das Entsetzen über ihren Tod. Der Angeklagte war nur leicht verletzt worden. Ihm wurde sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Nur wenige Monate nach dem Unfall war er aber mit seinem Fahrzeug erneut unterwegs gewesen – dieses Mal ohne Fahrerlaubnis. Am Verfahren haben viele Verwandte und Freunde der 26-Jährigen teilgenommen. Der Schock über den Tod der Frau war den Anwesenden noch deutlich anzumerken.

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