Corona in Ostfriesland

Trotz Verbots: Zweitwohnungsbesitzer müssen Steuern zahlen

| | 20.11.2021 09:23 Uhr | 1 Kommentar
Für Klagen gegen die Steuer sind die Verwaltungsgericht zuständig. Symbolfoto: Schulze/DPA
Für Klagen gegen die Steuer sind die Verwaltungsgericht zuständig. Symbolfoto: Schulze/DPA
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Ostfriesische Behörden hatten im vergangenen Jahr zahlreichen Zweitwohnungsbesitzern pandemiebedingt verboten, in die Region zu kommen. Warum sollen sie die Zweitwohnungssteuer trotzdem zahlen?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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