Corona in Ostfriesland
Trotz Verbots: Zweitwohnungsbesitzer müssen Steuern zahlen


Für Klagen gegen die Steuer sind die Verwaltungsgericht zuständig. Symbolfoto: Schulze/DPA
Ostfriesische Behörden hatten im vergangenen Jahr zahlreichen Zweitwohnungsbesitzern pandemiebedingt verboten, in die Region zu kommen. Warum sollen sie die Zweitwohnungssteuer trotzdem zahlen?
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf oz-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- OZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle