Hannover

Niedersachsen: Weihnachtsmarkt nur mit Maske - neue Schulregeln

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 23.11.2021 11:41 Uhr | 3 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Auf allen Weihnachtsmärkten in Niedersachsen gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht. Foto: Boris Roessler/dpa
Auf allen Weihnachtsmärkten in Niedersachsen gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht. Foto: Boris Roessler/dpa
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In Niedersachsen gilt ab Mittwoch eine neue Corona-Verordnung. Mit 2G-Regeln, einer Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten und neuen Schul-Vorgaben. Und: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf nicht mehr zum Friseur.

Angesichts steigender Corona-Zahlen verschärft das Land Niedersachsen seine Corona-Verordnung in wesentlichen Teilen ganz erheblich und geht landesweit zur 2G-Regel für Innenräume über, da die Warnstufe 1 erreicht ist. So bleiben Bereiche wie die Gastronomie, Veranstaltungen, der Sport oder auch die Beherbergung nur für Menschen zugänglich, die entweder geimpft oder genesen sind. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen (2Gplus).

2G gilt auch im Friseursalon

Diese 2G-Vorgaben gelten neuerdings übrigens auch für Friseure. Ungeimpfte haben hier keinen Zutritt mehr. Die neuen Corona-Regeln greifen bereits ab diesem Mittwoch. Unter freiem Himmel bleibt es in der aktuell erreichten Warnstufe 1 wie bisher bei 3G, also auch ein negativer Nachweis eines Testzentrums berechtigt zum Zutritt. Einzige Ausnahme: Auf Weihnachtsmärkten gilt bereits in Warnstufe 1 und damit ab jetzt die 2G-Regel. Neu ist außerdem, dass auf den Märkten bereits ab diesem Mittwoch unabhängig von der Warnstufe drinnen wie draußen eine durchgängige Maskenpflicht gilt. Die Maske darf nur kurz abgenommen werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Deutliches Signal an Ungeimpfte

„Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen - ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren“, erklärte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag in Hannover. Ausgenommen von den 2G- und möglichen 2Gplus-Regelungen werden Supermärkte und der komplette Einzelhandel.

Was passiert in Warnstufe 2?

Gerät das Land in Warnstufe 2, greift automatisch die 2Gplus-Regel für alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche wie Restaurants, Theater, Sport- und Freizeiteinrichtungen und auch Friseure. Auch auf Weihnachtsmärkten gilt dann 2Gplus, für allen anderen Freiluft-Veranstaltungen gilt 2G. In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen. Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen beziehungsweise 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen. Das gilt auch für den privaten Bereich.

Maximal zehn Personen in Warnstufe 3

In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu zehn Personen sein. Für Veranstaltungen sollen dann noch „deutlich höhere Auflagen“ gelten. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 soll nach Angaben der Landesregierung in Kürze erfolgen. „Ein genereller Lockdown für Geimpfte und Genesene ist aber nicht vorgesehen“, versicherte Regierungschef Weil auf Nachfrage unserer Redaktion.

Rückkehr der Masken in die Klassen eins und zwei

Die Schüler der Klassen eins und zwei, die im Unterricht derzeit als einzige von der Maskenpflicht befreit sind, müssen ab Mittwoch wieder mit Mund-Nasen-Bedeckungen im Klassenraum sitzen. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden Masken zu tragen sind, sie aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht  abgelegt werden können.

Testkonzept an Schulen wird intensiviert

Das Testkonzept - dreimal in der Schulwoche zu Hause - bleibt bestehen, wird aber um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe - auch vollständig Geimpfte und Genesene - fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zur Regel. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden - Verschärfungen durch die Gesundheitsämter sind allerdings nach wie vor im Einzelfall möglich. 

3G für Schulbeschäftigte

Für alle Beschäftigten gilt ab Mittwoch am Arbeitsplatz 3G - das gesamte Schulpersonal muss also nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden. Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt das Land für Testungen in der Schule unter Aufsicht zur Verfügung. Drei Tests pro Woche müssen vom Schulpersonal eigenverantwortlich vorgelegt werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke. Geimpfte und Genesene können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen. Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. 

Vorerst keine Klassenfahrten mehr

Mehrtägige Schulfahrten ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt.

Weihnachtsfeiern in Schulen ohne externe Besucher

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für Eltern.

Elternsprechtage sollen digital abgehalten werden

Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2Gplus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.

Das Konzept der Warnstufen

Das Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft. Warnstufe 1 bereits ab einer Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. In Niedersachsen lag dieser Wert am Dienstag bei 5,7, also knapp vor Warnstufe 2. Zur Beurteilung der Corona-Lage gibt es drei Warnstufen. Maßgeblich für die Bewertung der Pandemie-Situation sind in Niedersachsen die Krankenhaus-Neueinweisungen. Eine Corona-Warnstufe wird erreicht, wenn dieser Hospitalisierungswert sowie mindestens eines der anderen beiden Maße (Neuinfizierte, Intensivbettenbelegung) bestimmte Schwellen überschreiten. Sobald der Leitindikator Hospitalisierung den Wert 3,0 übersteigt, kann landesweit die Warnstufe eins ausgerufen werden, was nun in Niedersachsen der Fall ist.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche laufen aus

In sämtlichen Warnstufen gilt, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von Mittwoch an beim Diskobesuch nicht mehr privilegiert und müssen bei 2G einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren werden laut Landesregierung zum 1. Januar 2022 fallen. „Auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen“, stellte Ministerpräsident Weil klar.

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