Gericht

Sexuelle Nötigung im Frauengefängnis

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 25.11.2021 18:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde der Fall am Oldenburger Landgericht. Bild: Pixabay
Verhandelt wurde der Fall am Oldenburger Landgericht. Bild: Pixabay
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Weil sie eine andere Frau in einem Frauengefängnis sexuell genötigt haben soll, stand eine Leeranerin vor Gericht. Doch es kamen auch noch andere Straftaten zur Sprache.

Vechta/Leer/Emden/Oldenburg - Wegen sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes hat das Oldenburger Landgericht eine 29 Jahre alte Frau aus Leer zu insgesamt vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung der drogenabhängigen Frau in der geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Angeklagte, die zur Tatzeit im Frauengefängnis in Vechta einsaß, hatte Drogen in der Haftanstalt gebunkert. Plötzlich aber waren die Drogen verschwunden gewesen. Eine Mitinsassin geriet dann in den Verdacht, die Drogen gestohlen zu haben. Zusammen mit anderen Insassinnen hatte die Angeklagte dann die mutmaßliche Diebin der Drogen eingesperrt, geschlagen und im Intimbereich nach den Drogen durchsucht.

Revision eingelegt

Wegen dieser Taten, begangen in der JVA Vechta, hatte eine andere Strafkammer des Oldenburger Landgerichts die Angeklagte Ende vergangenen Jahres zunächst zu weiteren neun Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil war die Verteidigung dann in Revision gegangen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nach Prüfung des Falles dann die neun Monate Gefängnis, rügte aber, dass nicht die Unterbringung der drogenabhängigen Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet worden sei. Das Verfahren wurde deswegen an das Landgericht zurückverwiesen.#

Rüge des Bundesgerichtshofes

Nun setzte eine neue Strafkammer des Landgerichtes die Rüge des Bundesgerichtshofes um: Die Unterbringung der Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Doch viel Freude dürfte bei der Angeklagten aus Leer nicht aufgekommen sein. Es wurde nämlich bekannt, dass das Amtsgericht in Emden die Angeklagte in den vergangenen Jahren auch schon mehrmals verurteilt hatte, unter anderem wegen Raubes.

Und so kam, was kommen musste. Alle Strafen aus allen Urteilen wurden jetzt zu einer Gesamt-Gefängnisstrafe zusammengezogen mit der Folge, dass aus den anfänglichen neun Monaten Gefängnis jetzt vier Jahre und neun Monate Gefängnis wurde. Vor der Vollstreckung dieser neuen Gesamt-Strafe muss die stark drogenabhängige Angeklagte allerdings zunächst in die geschlossene Entziehungsanstalt.

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