Osnabrück
Geldstrafe für Transporteur: Kuh in Schlachthof Bad Iburg geschleift
Die Ampel-Koalition will Tierquäler härter bestrafen. Für die Prozesse rund um einen der größten Tierschutzskandale in letzter Zeit kommt das zu spät: der Schlachthof Bad Iburg. Am Montag stand ein Viehtransporteur vor Gericht und gab Einblicke.
Eigentlich hätte es dieses Verfahren vor dem Landgericht in Osnabrück gar nicht geben müssen. Hätte der Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen den ursprünglich verhängten Strafbefehl akzeptiert, wäre die Sache relativ geräuschlos erledigt worden.
Aber er fühlte sich im Recht und widersprach. Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Iburg war die Folge. Der Richter dort verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Und weil der Mann auch die nicht akzeptierte, sondern Berufung einlegte, stand er jetzt vor dem Landgericht und beteuerte weiter seine Unschuld.
Er wollte seine Verantwortung daran nicht erkennen, was Tierrechtsaktivisten in den frühen Morgenstunden des 22. August 2018 an der Anlieferrampe des Schlachthofs Bad Iburg gefilmt hatten: Der Transporteur lieferte sechs Rinder an. Er hatte die Tiere in Sachsen-Anhalt aufgeladen und war dann gut vier Stunden durch die Republik gefahren.
Kuh konnte nicht mehr laufen
Die meisten der Tiere an Bord, so befand eine Gutachterin auf Basis der Aufnahmen, waren in einem grenzwertigen Zustand. Im Mittelpunkt der Gerichtsverhandlung stand aber besonders eine Kuh: Sie lag am Boden des Transporters und konnte diesen nicht mehr selbstständig verlassen.
Was die Aufnahmen weiter zeigten, die am Montag im Gerichtssaal vorgespielt wurden: Mitarbeiter des Schlachthofs aktivierten eine Seilwinde und schleiften damit das Rind - das Tier war bei vollem Bewusstsein - von der Ladefläche. Die Gliedmaßen der Kuh waren dabei stark verdreht. Der Chef des Transportunternehmens assistierte dabei.
Eine Gutachterin und auch das Gericht erkannten darin länger anhaltende Schmerzen und Leiden für das Tier. Der Transporteur und seine Anwältin stellten das in Frage. Sein Unternehmen komme im Jahr auf 20.000 Tierbewegungen, „wie in einer Sänfte“ würden die Tiere transportiert.
Ohnehin zeigte sich der Mann wenig einsichtig. „Sie müssen mir nichts erzählen. Ich mache das seit 40 Jahren“, ließ er Oberstaatsanwalt Dirk Bredemeier wissen. „Das befürchte ich auch, entgegnete der Anklagevertreter.
Am Ende verurteilte das Gericht den Mann zu einer Geldstrafe von 6400 Euro. In erster Instanz sollte er noch 4800 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Matthias Kemme wies die Argumentation zurück, es sei ja gar nicht klar, ob die Kuh Schmerzen gehabt habe. Er komme selbst aus der Landwirtschaft, so Kemme. Es sei bekannt, dass Kühe still litten.
Hauptverfahren steht aus
Das Berufungsverfahren in Osnabrück ist nur ein kleiner Teil der juristischen Aufarbeitung der Vorgänge in und um den Schlachthof. Eine Reihe weiterer Transporteure und Landwirte wurden bereits verurteilt. Das Vorgehen mit der Seilwinde war offenbar Routine auf dem Betrieb.
Das Verfahren gegen die Schlachthofbetreiber steht indes noch aus. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage am Amtsgericht Bad Iburg erhoben. Das hat aber noch nicht über die Zulassung entschieden. Neben Tierquälerei geht es dabei auch den Vorwurf, das Fleisch von totangelieferten Kühen weiterverarbeitet zu haben.
Seit dem Skandal im Jahr 2018 hatten Tierrechtsaktivisten Aufnahmen aus weiteren Betrieben veröffentlicht. Bad Iburg und andere Standorte wurden geschlossen. Ohne die heimlich gedrehten Aufnahmen der Aktivisten wären die Missstände wohl nicht ans Licht gekommen.
Mehr Druck auf Tierquäler
Die Große Koalition wollte solche Aufnahmen noch erschweren und den Straftatbestand „Stalleinbruch“ einführen. Die Ampel-Koalition will indes den Druck auf Tierquäler erhöhen und den maximalen Strafrahmen von derzeit drei auf dann fünf Jahre Gefängnis erhöhen.
Die Verschärfung soll besonders für diejenigen gelten, die beruflich mit Tieren zu tun haben. Renate Künast, Unterhändlerin der Grünen in den Koalitionsgesprächen, sagte unserer Redaktion dazu: „Wir senden hier eine klare Botschaft an Tierquäler: So wie bisher, geht es nicht weiter.“
Künast geht davon aus, dass nach der geplanten Ampel-Reform in schweren Fällen künftig seltener Bewährungs-, sondern häufiger Haftstrafen verhängt werden. „Die Zeit der laschen Urteile, die nicht ernst genommen wurden, ist vorbei“, so die Grünen-Politikern.
Für den Komplex Bad Iburg wird die Reform nicht mehr greifen. Der Transporteur aus NRW kann übrigens noch einmal Rechtsmittel einlegen: Eine Revision ist möglich. Ob er davon Gebrauch machen wird, wollte seine Anwältin am Montag noch nicht sagen.