Hannover
Bei Corona-Verstößen drohen in Niedersachsen saftige Strafen
Niedersachsen hat seinen Corona-Bußgeldkatalog überarbeitet und an die neue Situation angepasst. Wer sich nicht an die Corona-Regeln hält, dem kann es empfindlich ans Geld gehen.
Keine Maske auf und keinen Abstand eingehalten? Als Veranstalter oder Betriebsinhaber keine 2G-Kontrolle gemacht oder zu viele Personen hineingelassen? Das kann teuer werden. Das Land Niedersachsen hat einen neuen Corona-Bußgeldkatalog erarbeitet. Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor.
Zu viele Personen? Das macht bis zu 5000 Euro
Nehmen Verantwortliche es etwa in einem Hotel, bei größeren Veranstaltungen, im Restaurant oder in der Disko mit den Hygienevorgaben nicht so genau und weisen beispielsweise nicht auf Mindestabstände hin oder stellen kein Mittel zur Desinfektion der Hände bereit, droht ihnen ein Bußgeld zwischen 1000 und 3000 Euro. Wer persönliche Daten zur Rückverfolgung seiner Gäste nur schlampig oder gar nicht erhebt und dokumentiert, auf den kommt ein Bußgeld zwischen 500 und 2000 Euro zu. Wird die Anzahl der zulässigen Personen bei einer Veranstaltung oder in einer Disko überschritten, liegt die Bußgeldspanne zwischen 500 und 5000 Euro.
In diesen Fällen kann es richtig ins Geld gehen
Richtig teuer kann es werden, wenn gegen 3G-, 2G- oder 2Gplus-Vorgaben verstoßen wird. Lässt sich ein Gastwirt, ein Friseur oder ein Hotelier je nach Warnstufe die entsprechenden Nachweise nicht zeigen, kann das je nach Betriebsgröße ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro nach sich ziehen. Wer ohne 3G-, 2G- oder 2Gplus-Nachweis an einer Veranstaltung teilnimmt, muss mit einem Bußgeld zwischen 150 und 350 Euro rechnen. Wer vortäuscht, über einen 3G-, 2G- oder 2Gplus-Nachweis zu verfügen, ihn aber gar nicht hat und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld zwischen 300 bis 600 Euro. Und wer sich nicht Abstandsgebote hält, für den können zwischen 50 und 150 Euro fällig werden. Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen - so wie jetzt auch schon - weiterhin zwischen 100 und 150 Euro kosten. Werden vorgeschriebene Testkonzepte nicht oder nur mangelhaft umgesetzt, liegt die Bußgeld-Spanne zwischen 1000 und 4000 Euro.
Land gibt den Rahmen vor
Der Bußgeldkatalog soll den Kommunen eine Orientierung bieten, wie mit Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.
Absolute Obergrenze liegt bei 25.000 Euro
Bei der Festlegung des konkreten Bußgeldes ist nach Empfehlung des Landes neben dem Ausmaß der Gefahr für die öffentliche Gesundheit auch zu berücksichtigen, ob der Täter sich grob fahrlässig verhalten hat, wie einsichtig er sich zeigt, wie seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind und ob es sich um einen „Wiederholungstäter“ handelt. Die im Bußgeldkatalog genannten Rahmensätze sollen übrigens bei mehrmaligen Verstößen jeweils erhöht werden - bis zu einer maximalen Obergrenze von sogar 25.000 Euro.
Wenige Verstöße festgestellt
Unterdessen sind bei großangelegten Kontrollen in Hannover nur wenige Verstöße gegen die verschärften Corona-Regeln aufgefallen. Es sei eine mittlere zweistellige Zahl an Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, sagte ein Polizeisprecher. „Großartige Diskussionen gab es nicht. Der Großteil folgt den Regeln“, berichtete er. In der Gastronomie gilt derzeit noch die 2G-Regel. Es dürfen also nur geimpfte oder getestete Menschen im Restaurant oder in einer Kneipe essen. Stießen die Polizisten bei ihren Kontrollen am Montag auf Menschen ohne entsprechenden Nachweis, leiteten sie Ordnungswidrigkeitsverfahren ein - sowohl gegen den Gast als auch gegen die Gaststätte.
Niedersachsen steuert auf Warnstufe 2 und 2Gplus-Regeln zu
Ab Mittwoch gilt in Niedersachsen angesichts steigender Corona-Zahlen wohl nahezu flächendeckend die Corona-Warnstufe 2. Örtlich wird dann in Restaurants, Hotels, beim Friseur, beim Hallensport und auch beim Weihnachtsmarktbesuch die 2Gplus-Regel gelten: Zugang haben dann nur Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen negativen Test vorlegen können. Außerdem muss in Innenräumen und auf dem Weihnachtsmarkt eine FFP2-Maske getragen werden, eine medizinische Maske reicht dann nicht mehr aus.