Corona-Bußgeldkatalog

Mit Härte durchgreifen

Lars Laue
|
Ein Kommentar von Lars Laue
| 29.11.2021 19:15 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Land Niedersachsen hat seinen Corona-Bußgeldkatalog überarbeitet und einen ersten Entwurf vorgelegt. Jetzt muss das Regelwerk auch möglichst schnell in Kraft treten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Land Niedersachsen hat seinen Corona-Bußgeldkatalog überarbeitet und einen ersten Entwurf vorgelegt. Jetzt muss das Regelwerk auch möglichst schnell in Kraft treten. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Artikel teilen:

Niedersachsen hat einen ersten Entwurf eines neuen Corona-Bußgeldkataloges vorgelegt. Jetzt kommt es auf die konsequente Umsetzung an.

Das ging jetzt ausnahmsweise mal flott: Das Land Niedersachsen hat seinen Corona-Bußgeldkatalog komplett überarbeitet und zu Wochenbeginn einen ersten Entwurf vorgelegt. Das Register, das den Kommunen und Ordnungsbehörden als Leitfaden bei Verstößen gegen Corona-Regeln dienen soll, sieht teils saftige Geldstrafen vor. Überschreitet ein Veranstalter zum Beispiel die zulässige Personenzahl, droht ihm ein Bußgeld zwischen 500 und 5000 Euro. Und kontrolliert ein Gastwirt die 2G- oder 2Gplus-Regeln nicht, können bis zu 20.000 Euro fällig werden. Die Strafandrohungen sind zwar massiv, aber ein möglicher Entzug der Konzession oder ein Betriebsverbot ist bislang nicht ausdrücklich vorgesehen. Warum eigentlich nicht?

Gut ist, dass das Land nun schnell einen ersten Entwurf vorgelegt hat. Jetzt kommt es aber nicht nur darauf an, den Bußgeldkatalog so schnell wie möglich auch in Kraft zu setzen, sondern auch öffentlichkeitswirksam vorzustellen, was denjenigen blüht, die meinen, sich nicht an die Corona-Regeln halten zu müssen. Keiner soll sagen können, davon habe er nichts gewusst.

Bei der Festsetzung des Bußgelds ist freilich Fingerspitzengefühl gefragt. Ein einmaliges Vergehen ist etwas anderes als ständig wiederkehrende Verstöße. Hier muss irgendwann die maximale Bußgeldhöhe greifen – oder eben doch die Konzession einkassiert werden.

Den Autor erreichen Sie unter mantel@zgo.de

Ähnliche Artikel