Berlin

Corona-Urteil: Was es für Merkel, Scholz und die Lockdown-Frage bedeutet

Rena Lehmann
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Von Rena Lehmann
| 30.11.2021 12:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse aus dem Frühjahr für rechtens erklärt. Ermutigt das die Politik, jetzt wieder zu harten Maßnahmen für alle zu greifen? Foto: Foto: Ute Grabowsky/photothek.net via www.imago-images.de
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesnotbremse aus dem Frühjahr für rechtens erklärt. Ermutigt das die Politik, jetzt wieder zu harten Maßnahmen für alle zu greifen? Foto: Foto: Ute Grabowsky/photothek.net via www.imago-images.de
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Das höchste Gericht hat die harten Corona-Maßnahmen aus dem Frühjahr für rechtens erklärt. Was das Urteil für die aktuelle Corona-Politik bedeutet.

Was war nochmal die Bundesnotbremse?

Als die Corona-Infektionen im Frühjahr in die Höhe schossen, erfand die Bundesregierung die umstrittene Bundesnotbremse. Sie wurde Ende April mit der Mehrheit von Union und SPD im Bundestag beschlossen und regelte bundeseinheitlich, dass Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Landkreisen galten, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz über 100 lag. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants mussten schließen. Schulen mussten ab einer Inzidenz von 165 in den Wechselunterricht gehen. Das Gesetz galt bis Ende Juni. Insbesondere die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr stieß auf Widerstand. Die FDP hielt sie für unverhältnismäßig und klagte dagegen. 300 Klagen und Eilanträge wurden jedoch abgewiesen. Das jetzige Urteil aber schafft nun Klarheit. 

Was bedeutet das Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht hat nun sämtliche Klagen zurückgewiesen. Es hält die Maßnahmen demnach sowohl für mit dem Grundgesetz vereinbar als auch für verhältnismäßig. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzeptes des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen.“ Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems auf „tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen“ beruhte. Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion vorliegen, waren demnach nicht vorhanden. 

Auch die Ausgangsbeschränkungen hält das Gericht für verhältnismäßig. Es begründet dies damit, dass es Anliegen des Gesetzgebers gewesen sei, Treffen zur Abend- und Nachtzeit durch „vergleichsweise einfach zu kontrollierende Ausgangsbeschränkungen zu reduzieren“. Dies sei angesichts der „bestehenden Erkenntnislage“ nicht zu beanstanden. 

Insbesondere für die FDP bedeutet diese Feststellung eine Niederlage. Sie war von der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zutiefst überzeugt und hatte deren Wirksamkeit stets angezweifelt. 

Warum waren Schulschließungen zulässig? 

Das Bundesverfassungsgericht erkennt zwar an, dass die Maßnahme „in schwerwiegender Weise“ in das Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung eingriff, weist die Klagen gegen die Schulschließungen durch die Bundesnotbremse aber dennoch zurück. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass sie erst ab einer Inzidenz von 165 griffen und auf einen kurzen Zeitraum von zwei Monaten befristet gewesen seien. Außerdem wird auf die verbesserten digitalen Möglichkeiten des Distanzunterrichts verwiesen. „Für die Zumutbarkeit der Schulschließungen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die ersatzweise Durchführung von Distanzunterricht im Grundsatz gewährleistet war“. 

Kommt jetzt wieder eine neue Bundesnotbremse mit Schulschließungen und Ausgangssperren?

Ausschließen kann man derzeit nichts. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Bundesregierung darin, harte Maßnahmen angesichts hoher Inzidenzen zu ergreifen und durchzusetzen. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), begrüßte denn auch erwartungsgemäß das Urteil: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein gutes Signal für unser Land. Dass die Schutzmaßnahmen in der extremen Notlage des vergangenen Frühjahrs unbeanstandet geblieben sind, ist wichtig und eine gute Nachricht für die Handlungsfähigkeit des Staates“, sagte Frei unserer Redaktion. 

Allerdings ist die Lage heute durch die zwar nicht ausreichende, aber doch hohe Zahl geimpfter Menschen eine andere. Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich in seinem Urteil ausdrücklich auf die damalige Pandemie-Situation. Ein Lockdown, der dann auch für Geimpfte gelten würde, müsste rechtlich wohl neu bewertet werden. Überhaupt ist die rechtliche Lage seit vergangener Woche eine andere. Die „pandemische Lage von nationaler Tragweite“, auf deren Grundlage die Bundesnotbremse beschlossen wurde, gilt inzwischen nicht mehr. Flächendeckende Schulschließungen und Lockdowns sind derzeit nicht mehr möglich. 

Die Union, die die Verlängerung der Notlage wollte, um weiterhin notfalls alle Maßnahmen erneut inkraft zu setzen, macht nun Druck auf die Ampel-Koalitionäre. „Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung nun endlich ihren fahrlässigen Widerstand gegen die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgibt und auch koordinierte Maßnahmen wie eine neue Bundesnotbremse nicht mehr ausschließt“, forderte Unionsfraktionsvize Frei.

Hat das Urteil Folgen für die heutige Bund-Länder-Konferenz?

Auf jeden Fall stärkt es jenen den Rücken, die gegen die drohende Überlastung des Gesundheitssystems härtere Maßnahmen ergreifen wollen.Dass die Maßnahmen im Frühjahr legitim waren, dürfte künftig auch als Argument gegen ihre Kritiker ins Feld geführt werden. Die Ampel-Koalitionäre hatten zwar angekündigt, dass es mit ihnen Lockdowns und Schulschließungen nicht mehr geben wird, sie sind mit dem Urteil allerdings auch unter zusätzlichen Handlungsdruck geraten. 

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