Justiz
Prozess in Aurich: 19-Jähriger missbrauchte zwölfjähriges Mädchen
Das Landgericht Aurich hat am Dienstag einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der einschlägig Vorbestrafte soll mit einer Zwölfjährigen Sex gehabt haben.
Aurich - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist am Dienstag ein 19-jähriger Wohnsitzloser vor dem Auricher Landgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Sie soll dem einschlägig Vorbestraften – er hat aus einer vorherigen Beziehung mit einer Minderjährigen eine zur Adoption freigegebene Tochter – die Chance geben, Struktur zu erlernen und den Hauptschulabschluss nachzumachen. Sein erklärter Wunsch ist es, „sein Leben in den Griff zu kriegen“.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Beschuldigten zur Last, Ende Juli in Weener mit einer 12-jährigen Leeranerin den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Die Tat soll gegen 3 Uhr morgens in der Wohnung eines Bekannten nach einem Abend bei Alkohol und Drogen passiert sein.
Beschuldigter leugnet zunächst den Vorfall
Der 19-Jährige machte zunächst eine Erinnerungslücke ab 2 Uhr morgens geltend. Er habe viel Wodka und etliche Joints konsumiert, gab er an. Er räumte ein, zum Tatzeitpunkt mit dem Mädchen seit vier Wochen liiert gewesen zu sein. Sex hätten sie nicht gehabt. Ihr Alter habe er erst zwei Tage nach dem angeklagten Vorfall erfahren.
Der Vorsitzende Richter der ersten Großen Jugendkammer verwies darauf, dass seine DNA-Spuren in ihrem Genitalbereich gefunden worden seien. Nach und nach verstrickte sich der Beschuldigte in Angaben, die sich mit den Aussagen weiterer Zeugen nicht in Einklang bringen ließen. Das Gericht wies ihn darauf hin und gab ihm die Chance für einen Neustart.
„Es war keine Tat im Rausch“
„Es gab sexuelle Handlungen, ich räume das halt ein“, sagte der Angeklagte daraufhin nach einer kurzen Unterredung mit seinem Verteidiger. Er habe sich zunächst „aus der Sache herausreden“ wollen. Es sei einvernehmlich passiert. Übermäßig Cannabis und Alkohol konsumiert habe er vorher nicht. Die zierliche Geschädigte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.
Der psychiatrische Gutachter beschrieb den 19-jährigen als „unausgereift“ und „unsicher“. Im Mai 2020 sei er nach familiären Auseinandersetzungen aus der Wohnung geworfen worden. Seiner Einschätzung nach liegt bei ihm keine sexuelle Präferenzstörung vor. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur würde sich der Angeklagte eher jungen Mädchen als erwachsenen Frauen zuwenden. Schuldminderungsgründe stellte der Gutachter nicht fest: „Es war keine Tat im Rausch.“
Der Vorsitzende Richter Jan Heinemeier würdigte das späte Geständnis in der Urteilsbegründung als „wichtigen Schritt“. Es habe Mut erfordert und dem Opfer eine stundenlange Vernehmung erspart. Dem Beschuldigten redete er gut zu: „Sie können mehr als Sie sich zutrauen.“