Corona-Pandemie
Niedersachsen will neue Ausnahmen für 2G+-Regel
Niedersachsen hat schon wieder eine neue Corona-Verordnung in Arbeit. Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor. So sehen die Pläne des Landes aus.
Hannover - Schlag auf Schlag präsentiert das Land Niedersachsen in diesen Tagen neue Corona-Verordnungen. Das nächste überarbeitete Regelwerk soll am kommenden Sonnabend, 11. Dezember, in Kraft treten. Es sieht angesichts der vierten Corona-Welle unter anderem strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte vor: So soll sich ein Haushalt ab der aktuell geltenden Warnstufe 2 nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei allerdings nicht mit. Das geht es aus dem Entwurf der neuen Verordnung hervor, der unserer Redaktion vorliegt.
Diese Vorschrift gilt dann auch in der dritten Warnstufe, von der das Land derzeit allerdings noch entfernt ist und die nach dem Willen von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Niedersachsen bestenfalls auch nie erreicht werden soll – ganz im Gegenteil: „Wir wollen unsere derzeitige Ausgangsposition dafür nutzen, einer möglichen Eskalation unbedingt vorzubeugen. Wir können aus der Warnstufe 2 wieder in die Warnstufe 1 zurückkehren“, gab der Ministerpräsident am Dienstag in seiner Regierungserklärung vor dem Landtag die Zielrichtung vor.
Erleichterungen für Gastronomen und Friseure geplant
In der dritten und höchsten Warnstufe wären private Zusammenkünfte von ausschließlich Geimpften und Genesenen nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig. Ist Warnstufe 3 in einer Region oder gar landesweit erreicht, soll bei Veranstaltungen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen. Messen, Weihnachtsmärkte und Diskotheken sollen in Niedersachsen dann schließen müssen.
Bei der aktuell bereits geltenden 2G+-Regel soll es nach den Plänen der Landesregierung allerdings Erleichterungen geben. Gastronomen oder körpernahe Dienstleister wie etwa Friseure sollen die Möglichkeit erhalten, auf die zusätzlichen Tests zu verzichten. Dies soll greifen, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, beziehungsweise bei einem kleinen Betrieb nur ein Kunde und ein Mitarbeiter zusammenkommen. Anders allerdings bei der Prostitution: Dort bleibt es in jedem Fall bei 2G+.
Gaststättenverband begrüßt die geplanten Änderungen
Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro Sportler ebenfalls auf Tests zu verzichten. Seit Sonnabend sind Menschen bereits von dem zusätzlichen Test ausgenommen, wenn sie eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Die geplante Erleichterung bietet dem Gastgewerbe in Niedersachsen laut dem Branchenverband Dehoga doch noch eine Chance auf ein Weihnachts- und Silvestergeschäft. „Das jetzt wieder aufzubauen, ist die hohe Kunst“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Niedersachsen, Rainer Balke. Eigentlich seien viele Essen und Weihnachtsfeiern wegen der verschärften Corona-Maßnahmen seit November abgesagt worden. Der Entwurf der neuen Corona-Verordnung biete Betrieben nun die Möglichkeit, dieses Geschäft zumindest in Teilen wieder reinzuholen, sagte Balke.
Auch Niedersachsens Friseure begrüßen die geplante Erleichterung bei 2G+. „Wenn sich die Betriebe aussuchen können, ob sie mit 2G oder mit 2G+ fahren, dann ist das schon eine Erleichterung“, sagte die Landesinnungsmeisterin des niedersächsischen Friseurhandwerks, Manuela Härtelt-Dören. Wegen fehlender Testkapazitäten unter der verschärften 2G+-Regel waren zuletzt bei den Betrieben im Land viele Terminabsagen eingegangen. Für den Dezember hatte die Branche zuletzt mit Umsatzrückgängen von 30 bis 40 Prozent gerechnet. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen ist, soll von Sonnabend an in vielen Geschäften keinen Zutritt mehr erhalten. Auf einen solchen Beschluss hatten sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Woche verständigt – bislang war allerdings noch unklar, ab wann dies in Niedersachsen gilt.
Mit Material von DPA