Aurich
Freispruch für Heilpraktiker aus Aurich

Das Landgericht konnte dem 52-Jährigen keinen Verstoß gegen Arzneimittelgesetz nachweisen. In der Berufsverhandlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Der Angeklagte war in der ersten Instanz zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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