„Goldjunge“ verurteilt
Viereinhalb Jahre Haft für Falschgoldhändler
Weil er falsche Goldbarren via eBay-Kleinanzeigen verkauft hatte, wurde ein 27-Jähriger aus Schortens jetzt verurteilt. Zu den viereinhalb Jahren Haftstrafe könnte noch ein Aufschlag kommen.
Oldenburg - Zu viereinhalb Jahren Gefängnis hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch einen Falschgoldhändler aus Schortens verurteilt. In dem Urteil ist ein früheres, mittlerweile rechtskräftiges Urteil (drei Jahre Gefängnis) des Amtsgerichtes in Jever enthalten. Der Angeklagte hatte schon früher Falschgold verkauft. Die Taten, die jetzt verhandelt wurden, hatte er nach der Verurteilung in Jever begangen. Das wog äußerst schwer.
Dabei war sich der 27-Jährige nach eigenen Angaben absolut sicher gewesen, mit den neuen Taten keine erneuten Betrugsdelikte begangen zu haben. In den Anzeigen auf eBay-Kleinanzeigen, wo er sein „Gold“ anbot, stand in der Überschrift das Wörtchen „plated“ (überzogene und nur vergoldete Ware). Das sollte ihn vor weiteren Betrugsvorwürfen schützen. Tat es aber nicht. Das Oldenburger Landgericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte erneut seine Kunden getäuscht hat, „plated“ hin, „plated“ her.
„So dumm kann keiner sein“
Der Angeklagte habe den Käufern durch weitere Angaben im Anzeigentext suggeriert, dass es sich um echtes Gold handeln würde, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Die falschen Goldbarren trugen eine Seriennummer. Darüber hinaus war von einem Reinheitsgrad (Karat) die Rede gewesen. Das Wörtchen „plated“ könne man schnell überlesen, und jeder könne damit auch nichts anfangen, sagte der Richter gestern. Man müsse auf das Gesamtbild schauen. Und das erwecke den Eindruck, es handele sich um echtes Gold.
Bezüglich des Betrugsvorwurfes zäumte der Vorsitzende gestern das Pferd quasi von hinten auf. Allein die Tatsache, dass die Käufer für das Billigmetall fast den regulären Goldpreis gezahlt hätten, belege, dass sie getäuscht worden seien. „So dumm kann keiner sein, Dekoware mit einem Goldpreis zu bezahlen“, sagte der Richter. Unter den Käufern waren auch IT-Spezialisten und Polizeibeamte. Die hätten niemals gekauft, wenn sie gewusst hätten, dass es sich bei der Ware um Billigmetall handeln würde. Da war sich das Gericht ganz sicher.
Es könnte noch dicker kommen
Der Angeklagte, der sich im Recht fühlte, hatte den Käufern Gier unterstellt. Hier müsse man aber überlegen, wer am Ende der wirklich Gierige gewesen sei, so der Richter. In seinem Schlusswort gab der Schortenser allen die Schuld, nur sich selbst nicht. Der Anklagevertreterin unterstellte der Angeklagte Befangenheit.
Viereinhalb Jahre Gefängnis: Für den 27-Jährigen könnte es noch dicker kommen. Bereits vor Jahren war er ebenfalls unter anderem wegen Betruges zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Seinerzeit war die Vollstreckung dieser Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt worden. Diese Bewährung soll nun widerrufen werden, so dass der Angeklagte, der bundesweit als „Goldjunge“ bekannt geworden ist, für insgesamt knapp sechseinhalb Jahre im Gefängnis bleiben müsste.