Fußball
Auch das Bezirkssportgericht lehnt Neufirrels Protest ab
Der Fußball-A-Klassist SV Neufirrel hat mit seiner Berufung gegen die Wertung der 2:3-Pleite gegen Wiesens keinen Erfolg. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Regelfehlers des Schiedsrichters.
Neufirrel - Das Bezirkssportgericht Weser-Ems hat die Berufung des Fußball-A-Klassisten SV Neufirrel gegen die Wertung der 2:3-Niederlage gegen den SC Wiesens zurückgewiesen. Ein entsprechendes Urteil ließ der Emder Peter Bartsch, Vorsitzender des Bezirkssportgerichts, am Mittwoch dem SV Neufirrel zukommen. Der SVN hatte mit seinem Protest zuvor auch vor dem Kreissportgericht keinen Erfolg gehabt – das Urteil aber nicht akzeptieren wollen. „Wir sind weiterhin enttäuscht und der Überzeugung, dass uns ein Wiederholungsspiel zustehen würde“, sagt Neufirrels Sportlicher Leiter Stefan Gronewold. „Wir haben jetzt aber eingesehen, dass wir vor Gericht keine Chance auf Erfolg haben.“
Hintergrund des Ganzen ist ein Regelverstoß des Schiedsrichters in der Partie gegen Wiesens am 20. November. Statt einen Neufirreler Elfmeter in der 60. Minute wiederholen zu lassen, nachdem ein Neufirreler zu früh in den Strafraum gelaufen war, entschied der Unparteiische auf einen indirekten Freistoß für Wiesens. Ein verwandelter Wiederholungselfmeter hätte zum 3:2 für Neufirrel geführt, am Ende verlor der SVN mit 2:3.
Rechtslage hat sich verschärft
Sportrichter Peter Bartsch kann den Ärger des SV Neufirrel nachvollziehen: „Unter sportlichen Gesichtspunkten ist die Entscheidung unglücklich. Natürlich wurde Neufirrel durch den nicht gegebenen Wiederholungselfmeter benachteiligt. Die Rechtslage lässt aber kein anderes Urteil zu.“ Demnach sei bei noch 30 zu spielenden Minuten genug Zeit für Wiesens gewesen, einen möglichen 2:3-Rückstand noch drehen zu können. „Wenn der Regelfehler des Schiris in den Schlussminuten passiert wäre, dann hätte Wiesens kaum noch reagieren können. Dann hätte es wohl ein Wiederholungsspiel gegeben“, sagt Peter Bartsch, der sich auch auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2013 stützt.
In diesem hatte das Oberste Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) einen fast exakt gleichen Fall zu klären. „Auch da hatte der Schiedsrichter bei ähnlicher Spielzeit keinen Wiederholungselfmeter gegeben – stattdessen zwar keinen indirekten Freistoß, aber Abstoß. Auch damals verlor das Team, das Protest einlegte, mit 2:3“, schildert Peter Bartsch. Entsprechend könne er nicht anders entscheiden, als die Berufung zurückzuweisen. Heute sei die Rechtslage sogar noch schärfer als 2013. So hieß es damals, dass sich ein Protest nur darauf stützen kann, wenn das Team ohne den Regelfehler des Schiedsrichters mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ gewonnen oder unentschieden gespielt hätte.
Abstieg könnte jetzt drohen
Im Juni 2021 wurde laut Peter Bartsch diese Passage im 16. Paragrafen der Rechts- und Verfahrensordnung des NFV noch einmal geändert: Statt „hoher Wahrscheinlichkeit“ heißt es nun „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. „Es gibt keinen denkbaren Fall, bei dem ein Schiri-Fehler in der 60. Minute ein Spiel entscheidet“, macht Peter Bartsch deutlich. Aufgrund der klaren Lage entschied er, dass für den SV Neufirrel keine Revision möglich ist. Der Verein hätte nun allenfalls eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen können, verzichtet aber aufgrund der schwindend geringen Erfolgschancen auf diese. „Wir haben alles versucht und uns für die Mannschaft, die auf dem Feld ebenso alles gibt, eingesetzt“, sagt der Sportliche Leiter Stefan Groenewold.
Somit muss sich der SV Neufirrel mit der 2:3-Niederlage gegen Wiesens abfinden. Diese bedeutet, dass Neufirrel definitiv hinter dem SV Hinrichsfehn auf dem letzten Platz der Ostfrieslandklasse A, Staffel I, bleibt. Sollte die Staffel – der TSV Holtrop hat noch fünf Spiele zu bestreiten – bis Ostern nicht durch sein, gäbe es wohl keine Auf- und Abstiegsrunde in der A-Klasse. In dem Fall müssten die Staffelletzen, also auch Neufirrel, absteigen.