Justiz

Soldat soll Kinderpornos im Schreibtisch versteckt haben

| | 16.12.2021 17:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein 52-Jähriger wurde vom Amtsgericht Wittmund für den Besitz von Kinderpornos zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Archiv
Ein 52-Jähriger wurde vom Amtsgericht Wittmund für den Besitz von Kinderpornos zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Archiv
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Bilder und Videos vom sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen soll ein Berufssoldat auf einem Laptop gesammelt haben. Der wurde eher zufällig in seinem Büro bei der Bundeswehr gefunden.

Wittmund - Ein 52 Jahre alter Berufssoldat ist am Mittwoch wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften vom Amtsgericht in Wittmund zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3000 Euro verurteilt worden. Mindestens 120 illegale Dateien, die unter anderem den sexuellen Missbrauch an Kindern zeigen, befanden sich auf einem Laptop. Der wurde im Jahr 2019 auf dem Gelände der Bundeswehr in Wittmund gefunden. Er lag im Schreibtisch des zu dem Zeitpunkt bereits vom Dienst suspendierten Angeklagten und wurde nach dem Auffinden an die Polizei übergeben.

Was und warum

Darum geht es: Ein Mann wurde für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt.

Vor allem interessant für: Juristisch Interessierte

Deshalb berichten wir: Die Verhandlung fand jetzt vor dem Amtsgericht Wittmund statt.

Die Autorin erreichen Sie unter: s.ullrich@zgo.de

Der Militärangehörige war zuvor schon zweimal ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten – allerdings wurden beide Verfahren eingestellt. Er war nicht vorbestraft. „Eine gewisse Auffälligkeit“ stellte Richter Dirk Mönkediek in seiner Urteilsverkündung dennoch heraus. Die Strafe setzt sich zusammen aus 60 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. Damit fiel ihre Höhe vergleichsweise niedrig aus. Begründung: Seit Mitte 2018 war auf die illegalen Daten nicht mehr zugegriffen worden. Das soll auch so bleiben: Der Laptop wurde eingezogen. Der Verteidiger hatte im Anschluss an die Aussagen der drei Zeugen den Freispruch für den Angeklagten gefordert. Für die Staatsanwältin hingegen hatte sich der Verdacht bestätigt: Der Angeklagte habe die Dateien vor seiner Familie im Büro versteckt. Sie visierte an, den Besitz der Daten mit einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 75 Euro, insgesamt 6000 Euro, zu ahnden.

Drei Zeugen sagten aus

Dass die Daten zuletzt nicht mehr angerührt worden seien, sagte ein Computerspezialist der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund aus. Er war einer von insgesamt drei Zeugen. Er habe die illegalen Bilder und Videos forensisch gesichert, wie er vor Gericht erläuterte. Dabei werden die Daten von der bestehenden Festplatte auf einen neuen Datenträger gespeichert. Auch gelöschte Inhalte könnten wiederhergestellt werden. Etwa 1100 Bilder und Videos sexueller Inhalte mit Kindern, Jugendlichen und Tieren habe er in Ordnern auf dem Desktop des Geräts gefunden; gesammelt zwischen 2006 und 2016. Danach habe der 52 Jahre alte Angeklagte die Downloads eingestellt.

Ein Kriminaloberkommissar aus dem Wittmunder Kommissariat erläuterte, er sei erstmals 2017 auf den Mann aufmerksam geworden. Ein US-amerikanischer Provider hatte das Bundeskriminalamt kontaktiert. Damals war das Hochladen von Kinderpornografie gemeldet worden. Der Kommissar ermittelte. 2019 erhielt er einen zweiten Hinweis auf illegalen Datenverkehr. Im Zuge dessen sei der Berufssoldat vom Dienst suspendiert worden, sagte sein damaliger Vorgesetzter aus. Der hatte Monate nach der Zwangsbeurlaubung des 52-Jährigen dessen Büro ausgeräumt. Dabei entdeckte er seinen Ausführungen zufolge unter den persönlichen Sachen des Angeklagten den Laptop und übergab ihn der Polizei.

Auf dem Laptop seien mindestens 120 unterschiedliche verbotene Dateien festgestellt worden, sagte der ermittelnde Beamte. Der Spezialist war bei seiner Datenauswertung mehrfach auf den Namen des Angeklagten gestoßen und entkräftete damit die These des Verteidigers, der Laptop könne von Kollegen im Büro seines Mandanten deponiert worden sein. Zweifel, die der Richter letztlich nicht teilte: „Es handelt sich offensichtlich um seinen Laptop.“

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