Justiz

15-Jährige vergewaltigt: Leeraner muss in Haft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 17.12.2021 16:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der 22-Jährige war nicht zur Berufungsverhandlung am Landgericht Aurich gekommen. Foto: Ortgies
Der 22-Jährige war nicht zur Berufungsverhandlung am Landgericht Aurich gekommen. Foto: Ortgies
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Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Leer muss ins Gefängnis. Er soll eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt.

Aurich - Er legte Berufung ein und erschien dann nicht zur Verhandlung: Ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Leer hat in letzter Minute entschieden, seine Haftstrafe zu akzeptieren.

Wegen eines sexuellen Übergriffs und anderen Delikten hatte ihn das Amtsgericht Leer im Dezember vergangenen Jahres zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Im April 2020 soll er über Chats Kontakt zu einer 15-Jährigen gehabt haben. Sie hat ihm Nacktbilder geschickt. Er hat sie erpresst und so sehr unter Druck gesetzt, dass sie sich getroffen haben. Auf dem Schulhof der BBS soll er sie vergewaltigt haben.

„Keine Chance auf Bewährungsstrafe“

Der Beschuldigte fasste seinen Entschluss am Freitag erst kurz vor Prozessbeginn. „Mein Mandant hat keine Chance auf eine Bewährungsstrafe gesehen“, sagte sein Verteidiger auf Nachfrage dieser Zeitung. Der Angeklagte habe in erster Instanz einen Täter-Opfer-Ausgleich angekündigt, dessen Durchführung aber versäumt. Diese Maßnahme, bei der Geld fließt und eine Entschuldigung geäußert wird, hat vor Gericht eine strafmildernde Wirkung.

Weiter teilte der Anwalt mit, der Angeklagte habe seine Berufung auf das Strafmaß beschränkt. Das bedeutet, dass er die Tat einräumt. Durch sein Nichterscheinen wurde die Berufung von der zweiten Großen Jugendkammer verworfen. Das erstinstanzliche Urteil ist nun rechtskräftig.

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