Justiz

Auricher mit Messer bedroht: Wohl nicht alle Täter schuldfähig

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 17.12.2021 16:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Prozess wird kommende Woche vor dem Landgericht Aurich fortgesetzt. Foto: Ortgies
Der Prozess wird kommende Woche vor dem Landgericht Aurich fortgesetzt. Foto: Ortgies
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Drei Männer müssen sich vor dem Landgericht Aurich wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Ein Gutachter sieht nicht jeden der Beschuldigten als voll schuldfähig an.

Aurich - Drei Männer sollen im Juli vergangenen Jahres einen 27-jährigen Auricher in dessen Wohngemeinschaft überfallen und unter Vorhalt eines Messers Geld oder Drogen verlangt haben. Mit von der Partie waren zwei gesondert verfolgte Kollegen. Seit einer Woche muss sich das Trio aus Norden und Aurich vor der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Ein Psychiater stellte bei der Fortsetzung am Freitag seine Gutachten vor.

Bei zwei der Beschuldigten im Alter von 20 und 21 Jahren schließt er aufgrund ihres Drogenkonsums eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Suchtdruck und Angst vor Entzugserscheinungen hätten dazu geführt, dass ihre Steuerungsfähigkeit am Tattag gegen 12 Uhr erheblich vermindert gewesen sein könnte. Der Gutachter prognostizierte den Heroin- und Kokainkonsumenten eine hohe Rückfallgeschwindigkeit. Ihre Therapie im Maßregelvollzug sollte etwa zweieinhalb Jahre dauern.

Dritter Angeklagte voll schuldfähig

Beide sind im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen und gelangten mehr oder weniger stark in den Teufelskreis aus Hartdrogenabhängigkeit und Beschaffungskriminalität. Der Ältere von beiden sitzt deshalb in Untersuchungshaft. Ihr Vorstrafenregister enthält diverse Eintragungen wegen Diebstahls und Körperverletzung.

Der dritte Angeklagte, ein 21-jähriger Norder, scheint zufällig in die Geschichte hineingeschlittert zu sein. Er wollte seinen Freund in Aurich besuchen und ist einfach mitgelaufen. Er nimmt keine Drogen. Dem Psychiater zufolge ist er voll schuldfähig.

30 Euro erbeutet

Noch immer ist die Frage, wer das Messer mitgebracht und eingesetzt hat, nicht eindeutig beantwortet. „Es gibt sechs verschiedene Erklärungen“, fasste der Gutachter zusammen.

Letztlich haben die Angeklagten von dem 27-Jährigen nur 30 Euro ausgehändigt bekommen, obwohl sich ihre Forderung auf 300 Euro belaufen hat. Eine Nachbarin, die die Schreie des zu Boden geschlagenen Opfers gehört hatte, rief die Polizei. Mit dem Messer verletzt wurde niemand. Es wurde unter dem Beistelltisch des Fernsehers sichergestellt.

Der Prozess wird am 21. Dezember um 14 Uhr in Saal 003 fortgesetzt. Es soll plädiert werden.

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