Osnabrück

Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber die 3G-Regel nicht beachtet

Corinna Clara Röttker
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Von Corinna Clara Röttker
| 20.12.2021 15:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Corona-Tests am Arbeitsplatz: Die 3G-Regeln stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Herausforderungen. Foto: Matthias Balk
Corona-Tests am Arbeitsplatz: Die 3G-Regeln stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Herausforderungen. Foto: Matthias Balk
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Die 3G-Regel am Arbeitsplatz besagt, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt haben dürfen. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber die Regel nicht einhält? Eine Arbeitsrechtsexpertin gibt Tipps.

Seit dem 24.November gilt in Deutschland am Arbeitsplatz die 3G-Pflicht. Demnach müssen Beschäftigte zu Arbeitsantritt entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Auch Vorgesetzte müssen sich an die 3G-Regeln halten. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren. Doch was können Beschäftigte tun, wenn die Firma ihre gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht nicht erfüllt? Wann dürfen sie die Arbeit verweigern? Ein Überblick:

Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber die 3G-Regeln am Arbeitsplatz nicht umsetzt?„Grundsätzlich ist es ratsam, mit Beanstandungen immer zuerst den internen Weg zu gehen und das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen“, sagt Martina Benecke, Professorin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. „Dabei wäre es hilfreich, wenn Beschäftigte zugleich eine konstruktive Problemlösung parat haben.“

Nun ist das oft je nach Situation und Charakter des Vorgesetzten oft leichter als gesagt. Bleibt das Gespräch ohne Wirkung, wäre der zweite Schritt sich an den Betriebs- bzw. Personalrat zu wenden. Denn geht es um den Gesundheitsschutz hat eine solche Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte. Allerdings haben vor allem kleinere Firmen keinen Betriebs- oder Personalrat. Ist das der Fall und reagiert der Arbeitgeber nicht auf Beschwerden können Beschäftigte sich dann an die zuständige Behörde vor Ort, dem Gesundheitsamt, wenden.

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Dürfen Arbeitnehmer bei offensichtlichen Verstößen gegen die 3G-Pflicht die Arbeit verweigern?„Grundsätzlich dürfen Beschäftigte bei einem Verstoß gegen zwingend geltenden Arbeitsschutzregelungen die Arbeit einstellen bzw. verweigern, allerdings ist das mit erheblichen rechtlichen Risiko verbunden“, sagt Benecke. Allerdings gelte das nur in Fällen, in denen der Beschäftigte tatsächlich in seiner Gesundheit gefährdet werde. Denn niemandem dürfe zugemutet werden, ein gesundheitliches Risiko einzugehen, weil das Unternehmen notwendige Vorkehrungen versäumt habe. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sei dabei ein Grenzfall, sagt die Expertin. „Das heißt, dass das Recht zur Arbeitsverweigerung davon abhängt, ob und welche Schutzpflichten der Arbeitgeber verletzt hat.“.

Grundsätzlich sei immer die Situation am Arbeitsplatz im jeweils konkreten Einzelfall entscheidend. Und: „Die Tatsache, dass irgendwo im Unternehmen in einer anderen Abteilung die Schutzpflichten nicht eingehalten werden, begründet noch keine die Arbeitsverweigerung“, so Benecke. Das Hauptproblem bei der Arbeitsverweigerung sei allerdings, dass der Arbeitnehmer beweisen muss, dass ein Arbeitgeber Covid-19-Vorschriften verletzt hat. „Weil das sehr schwer ist, raten Experten in der Regel davon ab“, sagt Benecke. Wer entsprechende Verstöße nicht beweisen kann, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unberechtigter Arbeitsverweigerung. Ist der Nachweis hingegen möglich, können Angestellte die Firma zuerst abmahnen und danach bei vollem Lohnanspruch die Arbeit niederlegen.

Kann das Unternehmen einen Arbeitnehmer entlassen, der sich wegen Hygienevorschriften zur Pandemie mit dem Vorgesetzten anlegt?„Grundsätzlich nicht, denn es ergibt sich kein Kündigungsgrund daraus, dass man auf das Einhalten von geltenden Regeln pocht“, sagt Benecke. Problematisch werde es erst, wenn das Einsetzen für die Vorschriften in eine Beleidigung des Gegenübers ausartet. Dies wiederum kann je nach Aussage eine Kündigung rechtfertigen. „Zudem fürchten viele zurecht, dass sie beim Vorgesetzten als Querulant dastehen, wenn sie Verstöße gegen Vorschriften beanstandet haben und damit womöglich bei nächster Gelegenheit unter einem fadenscheinigen Grund entlassen werden.“

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Haben Angestellte, die sich am Arbeitsplatz aufgrund mangelnder Hygienemaßnahmen mit Corona infizieren, Anspruch auf Schadenersatz?„Wer sich am Arbeitsplatz mit Covid-19 infiziert, weil das Unternehmen Hygienevorschriften vernachlässigt hat, kann grundsätzlich Schadenersatz geltend machen“, sagt Benecke. Denn das sei eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers. Doch auch hier liege das Problem in der Kausalität: So sei es in der Praxis fast unmöglich nachzuweisen, dass die Ansteckung aufgrund ungenügender Maßnahmen am Arbeitsplatz erfolgt ist.

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