Verhandlung
Nach Tat mit Pfeil und Bogen für vier Jahre in den Knast
Ein 36 Jahre alter Friesoyther musste sich vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Er wurde wegen versuchten Totschlags mit Pfeil und Bogen verurteilt.
Friesoythe/Oldenburg - Zu vier Jahren Gefängnis ist ein 36 Jahre alter Mann aus Friesoythe verurteilt worden. Er hatte am 20. Januar dieses Jahres mit Pfeil und Bogen auf seine Ex-Freundin geschossen. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wertete die brutale Tat als versuchten Totschlag. Aufgrund einer Drogenabhängigkeit wurde dem Angeklagten aber eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Um die Drogensucht des Angeklagten zu bekämpfen, wurde neben der Gefängnisstrafe die Unterbringung des Friesoythers in der geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet. Wegen seiner Drogenabhängigkeit hatte der Angeklagte das ehemals gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und Kindern bewohnte Haus in Friesoythe verlassen müssen. Danach war der Angeklagte obdachlos gewesen. Er trank übermäßig Alkohol und konsumierte Rauschgift.
Am Tattag schlich sich der 36-Jährige heimlich wieder ins Haus. Bewaffnet war er mit Pfeil und Bogen und einem Samurai-Schwert. Im Schlafzimmer traf er auf seine Ex-Freundin, die sofort die Flucht ergriff. Wie berichtet, hatte der Angeklagte dann so getan, als verlasse er das Haus wieder. Seine ehemalige Lebensgefährtin war aber skeptisch gewesen. Sie schaute vorsichtig in alle Räume – auch in ein zweites Wohnzimmer. Da saß der Angeklagte dann, Pfeil und Bogen im Anschlag.
Angeklagter wollte die Idylle der Familie zerstören
Zuvor hatte er durch ein Fenster die Kinder gesehen, die fröhlich Pizza backten. Er hatte seine Ex-Freundin gemeinsam mit Nachbarn lachen gehört. Diese Idylle habe der frustrierte Angeklagte nun zerstören wollen, sagte Richter Bührmann. Als der 36-Jährige seine frühere Lebensgefährtin in der Tür des zweiten Wohnzimmers stehen sah, schoss er sofort. Der Pfeil aus Metall verfehlte den Kopf der Frau nur um 20 Zentimeter und durchbohrte dann das Türblatt.
Im Verfahren hat der Angeklagte erklärt, seine Ex-Freundin in der Tür nicht gesehen zu haben. Das aber glaubte das Gericht nicht. Allerdings ging das Gericht nicht von einem direkten Tötungsvorsatz aus. Der Angeklagte habe aber den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, so Richter Bührmann. Deswegen sei der Angeklagte auch wegen versuchten Totschlags schuldig zu sprechen. Bei seiner Ex-Freundin hat sich der Angeklagte entschuldigt. Sie hat die Entschuldigung angenommen.