Berlin
Impfzertifikat nach Booster-Impfung ungültig? Das müssen Sie beachten
Eine Booster-Impfung lässt sich als digitales Impfzertifikat in der CovPass-App und Corona-Warn-App speichern. Wer eine Impfung mit Johnson & Johnson bekommen hat oder genesen ist, steht jedoch vor Problemen.
Die Erstellung eines digitalen Impfzertifikats nach einer Booster-Impfung sollte nicht in Schwierigkeiten ausarten, doch sowohl Genesene als auch Geimpfte mit Johnson & Johnson sehen sich derzeit mit einem lästigen Problem konfrontiert: die Anzeige für das digitale Impfzertifikat in der CovPass-App und in der Corona-Warn-App ist fehlerhaft.
Menschen, die von Corona genesen sind oder eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, benötigen für den Booster nur eine zweite statt eine dritte Corona-Impfung. Für den digitalen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung wird dies zum Problem.
Booster-Impfung lässt sich mit digitalem Impfzertifikat nicht nachweisen
Eine Booster-Impfung lässt sich bei einer Überprüfung des 2G-Status mit nur zwei Impfungen im digitalen Impfzertifikat nicht nachweisen. Wo der Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt ist und der Nachweis am Einlass gescannt wird, kann das digitale Impfzertifikat in der CovPass-App und der Corona-Warn-App bei Geboosterten als ungültig angezeigt werden. Zum Nachweis der Booster-Impfung reicht in einigen Bundesländern auch der gelbe Impfpass nicht mehr aus.
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Apotheken, die digitale Impfzertifikate ausstellen, sehen sich mit Nachfragen von Kunden konfrontiert. Sie können für das Anfertigen des Impfzertifikats bei Genesenen und mit Johnson & Johnson-Geimpften, die zur Grundimmunisierung nur eine Impfung erhalten haben, „Booster“ mit zwei Impfungen (2 von 2) auswählen. Sowohl CovPass-App und Corona-Warn-App verstehen die Eingabe jedoch nicht. Es wird kein Booster, sondern lediglich eine zweite Impfung angezeigt.
Impfzertifikat wird 14 Tage lang als ungültig angezeigt
Beim Bundesgesundheitsministerium in Berlin ist das Problem bekannt. „Das Impfzertifikat für die Auffrischungsimpfung wird für 14 Tage als ungültig angezeigt, wenn vorher eine Impfung mit dem J&J-Impfstoff durchgeführt wurde und in dem Zertifikat der Auffrischungsimpfung '2 von 2' notiert wurde“, bestätigt ein Sprecher auf Nachfrage unser Redaktion.
Bei einer Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson müsse im Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung unter „Nummer der Impfung“ der Eintrag „2 von 2“ vorgenommen werden. Dies geschieht bei anderen Corona-Impfstoffen wie von Biontech, Moderna, oder Astrazeneca bereits nach Verabreichung der zweiten Impfdosis zur Grundimmunisierung. Bis zum vollständigen Impfschutz muss dann eine 14-tägige Wartezeit vergehen.
Wann die Wartefrist entfällt
Die Prüf-Apps wie CovPass und Corona-Warn-App könnten bei Johnson & Johnson-Geimpften nicht unterscheiden, ob es sich um eine Auffrischungsimpfung oder um die zweite Dosis einer Grundimmunisierung handelt. Erst durch den Eintrag „3 von 3“ erkennen die Apps die Auffrischungsimpfung als korrekt an und es entfalle die Anzeige der 14-tägigen Wartezeit bis zum vollen Impfschutz.
In den häufig gestellten Fragen zur CovPass-App heißt es: „Ist die Auffrischungsimpfung Ihre zweite Impfung? Dann muss im Zertifikat die Nummer 2/2 vermerkt sein.“ Während der zweiwöchigen Wartezeit sollte weiterhin das alte Impfzertifikat mit der Nummer 1/1 vorgezeigt werden. Dies sei immer noch gültig.
Laut des Sprechers aus dem Gesundheitsministerium könne bei Geimpften mit Johnson & Johnson die Anzeige der 14-tägigen Wartefrist entfallen sobald eine zweite Auffrischungsimpfung und damit insgesamt die dritte Impfung verabreicht wurde. Er wies daraufhin, dass man bei Johnson & Johnson bereits nach der ersten Impfung als grundimmunisiert gelte.
Für die Wartezeit bis zum freigeschalteten Eintrag „Impfung 3 von 3“ bleibe als Nachweis das Impfzertifikat für die Grundimmunisierung gültig. Als Alternative könne auch der gelbe Impfpass vorgezeigt werden.
Wie sollen sich Geboosterte verhalten?
Doch wie sollen Geboosterte damit umgehen, wenn ihr Impfzertifikat mit der Anzeige „Impfung 2 von 2“ auch nach den 14 Tagen Wartezeit weiterhin bei 2G-Zugangsregelungen nicht anerkannt wird? Vorstellbar auch: Kontrolleure sind sich der Problematik nicht bewusst - wie ist dann zu verfahren? Dazu äußerte sich das Gesundheitsministerium auf Nachfrage unserer Redaktion nicht.