Justiz
Auricher mit Messer bedroht: Mehrjährige Jugendstrafen gefordert
Einem 20- und einem 21-Jährigen wird gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag für beide mehrjährige Jugendstrafen.
Aurich - Im Prozess um eine gemeinschaftliche schwere räuberische Erpressung in einer Auricher Wohngemeinschaft wurde am Dienstag vor dem Auricher Landgericht plädiert. Der Staatsanwalt forderte für den 20-jährigen Angeklagten aus Norderney eine dreijährige Jugendstrafe. Für den 21-Jährigen, der derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft sitzt, sah er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monate als angemessen an. Bei beiden Drogenabhängigen sprach er sich für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus.
Gegen den dritten Angeklagten wurde das Verfahren am Dienstag aufgrund der geringen Schuld eingestellt. Der 21-jährige Norder war zu Besuch in Aurich und lediglich Mitläufer bei der Tat im Juli vergangenen Jahres gewesen. Ihm war zuletzt unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden.
20-Jähriger soll Messer dabei gehabt haben
Laut Anklage haben sich die beiden mehrfach vorbestraften Beschuldigten und eine gesondert verfolgte Person zur Wohngemeinschaft eines 27-jährigen Bekannten Zutritt verschafft. Nach Schlägen forderten sie von ihm die Herausgabe von Drogen oder Geld. Bei dem Vorfall soll ein schwarzes Messer vorgehalten worden sein. Es wurde später von der Polizei unter einem Fernseh-Beistelltisch sichergestellt. Verletzt wurde niemand.
Die Zuordnung des Messers zu einer der beteiligten Personen erwies sich in dem Prozess als schwierig. Dennoch zeigte sich der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag überzeugt, dass es der 20-jährige Angeklagte gewesen ist, der es zum Einsatz gebracht hat. „Die beiden anderen standen zur Absicherung im Raum“, erläuterte er seine Auffassung des Tatgeschehens. Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss der Anklagevertreter aufgrund des Suchtdrucks der Hartdrogenabhängigen nicht aus.
Die Verteidigung stellte die festgestellten Tatbeiträge in Frage. Sie sprach sich jeweils für eine Bewährungsstrafe und eine Entzugstherapie aus. Die Urteile fallen am 3. Januar um 14 Uhr in Saal 003.