Justiz
Moordorfer soll Schwester geschlagen haben
Einem 53-jährigen Moordorfer wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich vorgeworfen, auf seine Schwester losgegangen zu sein. Am Ende der Verhandlung stand ein Freispruch.
Aurich - Wenig Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung einer gewalttätigen Auseinandersetzung schien eine Familie aus Südbrookmerland gehabt zu haben. Die 41-jährige Geschädigte – es handelte sich um die Schwester des Angeklagten – machte bei dem Prozess vor dem Auricher Amtsgericht von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ebenso ihr 15-jähriger Sohn. Andere Zeugen fanden sich nicht. Die Verhandlung endete am Dienstag mit einem Freispruch. „Wir haben keine Beweismittel, um den Sachverhalt weiter aufzuklären“, stellte Strafrichterin Stellmacher in der Urteilsbegründung fest.
Wegen Körperverletzung angeklagt war der Bruder des Opfers im Alter von 53 Jahren. Die Staatsanwaltschaft legte dem Moordorfer zur Last, am 20. Juni gegen 2.20 Uhr während einer verbalen Auseinandersetzung auf seine Schwester losgegangen zu sein, und zwar in Anwesenheit ihres Sohnes. Durch seine Faustschläge soll sie Prellungen und Hautabschürfungen im Bereich der rechten Gesichtshälfte erlitten haben.
„Da war ein bisschen Streit“
Der Beschuldigte hielt sich in seiner Aussage bedeckt. „Die Leute“ hätten getrunken, ihn angerufen und er sei hingefahren. „Da war ein bisschen Streit, mehr war da gar nicht“, meinte er. Dann sei er wieder nach Hause gefahren. „Ich habe sie nicht geschlagen“, sagte er.
Im Laufe der Befragung kam heraus, dass er vier Stunden dort verweilt hat, wobei er ein Glas kalten Glühwein getrunken haben will. Die Verletzungen seiner Schwester, dokumentiert auf Fotos, kommentierte er mit den Worten: „Sie waren noch nicht da, als ich gegangen bin.“ Zur Ursache der Anschuldigung befragt, vermutete er: „Sie war richtig voll.“ Ihr Sohn sei erst die Treppe herunter gekommen, als er am Gehen gewesen sei.
Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer fest, dass der angeklagte Sachverhalt nicht nachgewiesen werden konnte. Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen. Der Verteidiger schloss sich ihm an.