Justiz

Südbrookmerlander soll Schwiegermutter gewürgt haben

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.12.2021 12:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Fall wird vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt und dort am 11. Januar fortgesetzt. Foto: Ortgies
Der Fall wird vor dem Amtsgericht Aurich verhandelt und dort am 11. Januar fortgesetzt. Foto: Ortgies
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Zuerst soll er seine Lebensgefährtin geschlagen haben, dann ging er auf seine Schwiegermutter los. Nun muss sich ein 28-Jähriger aus Südbrookmerland vor Gericht verantworten.

Aurich - Ein Streit um das Geld aus einem spontanen Hundeverkauf beschäftigt derzeit das Auricher Amtsgericht. Denn er endete gewalttätig: Ein 28-Jähriger aus Südbrookmerland soll seiner damaligen Lebensgefährtin einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt und seine zu Hilfe geeilte Schwiegermutter gewürgt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zwei Körperverletzungen vor: Am Abend des 21. August soll er seine Lebensgefährtin, die die 400 Euro aus dem Verkauf für Anschaffungen zur Seite legen wollte, ins Gesicht geschlagen haben. Sie prallte gegen eine Wand. In ihrer Verzweiflung rief sie ihre nebenan wohnende Mutter an. Diese eilte zu Hilfe und wollte die Streitenden trennen. Der Beschuldigte soll sie nicht nur geschlagen, sondern auch kurzzeitig gewürgt haben. Beide Geschädigten erlitten zahlreiche Hämatome und Schmerzen.

„Ich habe ein bisschen Ärger gemacht“

Der Angeklagte berichtete, er sei von der Arbeit nach Hause gekommen. Er sei ob des Verkaufs überrascht gewesen. „Ich habe ein bisschen Ärger gemacht, das stimmt so“, räumte er ein. Er habe die Hälfte des Geldes haben wollen, weil ihnen der Hund gemeinsam gehört habe. Aus ihrem Portemonnaie habe er sich deshalb die vorhandenen 80 Euro genommen. Man habe sich „ein paarmal geschubst“. „Ich erinnere mich nicht, dass ich sie geschlagen habe“, meinte der Mann unter laufender Bewährung mit 13 Eintragungen im Zentralregister wegen Körperverletzung, Diebstahls, Verkehrs- und Betäubungsmitteldelikten.

Von seiner Lebensgefährtin, mit der er zwei kleine Kinder hat, lebt er inzwischen getrennt. Die 28-Jährige äußerte sich zurückhaltend. „Es gab ein Handgemenge. Ich weiß nicht, ob der Schlag ins Gesicht von meiner Mutter oder von ihm kam“, sagte sie aus. „Bei der Polizei klang das anders“, machte sie die Richterin aufmerksam. „Ich sage ja, ich weiß davon echt nichts mehr“, flüchtete sich die Geschädigte in eine Erinnerungslücke.

„Dann war ich dran“

Emotional stark angefasst zeigte sich die Ex-Schwiegermutter. Bei ihrem Eintreffen seien beide am Schreien gewesen. „Es eskalierte“, erinnerte die 54-jährige aus Südbrookmerland. Sie sei dazwischen gegangen: „Dann war ich dran.“

Der Angeklagte habe sie gegen den Stahlrahmen der Tür geschmissen und einfach nicht von ihr abgelassen. „Der Hals war blau. Die Seite vom Bein. Es waren überall blaue Flecken“, sagte die Zeugin über die Folgen. Den Würgegriff habe sie nicht bemerkt, aber danach habe man die Fingerspuren sehen können.

Er habe sich „wie ein Wilder“ aufgeführt

Die Frührentnerin hatte anschließend sechs Wochen mit den Folgen zu kämpfen. Vor Gericht verlieh sie ihrer Fassungslosigkeit über den ungezügelten Gewaltausbruch Ausdruck. Auch nach Verlassen des Hauses habe sich der Angeklagte „wie ein Wilder“ aufgeführt, indem er von außen gegen Fenster und Türen geschlagen habe.

Tatsächlich war ihre Tochter durch den Vorfall stärker mitgenommen, als sie im Zeugenstand zugegeben hat. Das bewies die Aufzeichnung ihres polizeilichen Notrufs. Mit Panik in der Stimme bat sie völlig aufgelöst um Hilfe.

Der Prozess wird am 11. Januar um 9 Uhr in Saal 107 fortgesetzt.

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