Tradition
Feuerwerk-Verbot in Teilen Emdens
Zu Silvester gilt nicht nur ein Verkaufsverbot von Böllern und Raketen, sondern man darf Altbestände auch nicht überall abbrennen. Die Stadt Emden erklärt, wo überall Strafen drohen.
Emden - Jetzt zu Silvester ist nicht nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern bundesweit verboten, sondern es gibt auch Beschränkungen für die Altbestände, die noch aus den vergangenen Jahren übrig sind. Das gilt auch in Emden, wo die Stadt jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung für Teile des Zentrums erlassen hat.
Stadtsprecher Eduard Dinkela weißt in einer Mitteilung auf ein örtlich geltendes Abbrennverbot für Feuerwerk der Kategorie F2 hin (Zum Beispiel Böller und Raketen. Ausgenommen ist davon sogenanntes Kleinfeuerwerk wie zum Beispiel Knallerbsen und Tischfeuerwerke). Das F2-Verbot, das auch das reine Mitführen einschließt, gilt in den als Fußgängerzonen ausgewiesenen Bereichen Alter Markt, Zwischen beiden Märkten, Zwischen beiden Sielen, Am Stadtgarten, Neuer Markt, Henri-Nannen-Platz, Stephansplatz, Rathausplatz inklusive Fürbringerbrunnen, die Promenade Am Alten Binnenhafen rund um den Binnendelft mit den Straßen Alte Heringsfischerei, Am Eisenbahndock und Friedrich-Naumann-Straße im Abschnitt Am Eisenbahndock bis Doktor-Erich-Brüggemann-Ufer, Osterbutwenne und Georg-Breusing-Promenade. Dazu kommen noch der Bahnhofsplatz einschließlich der Bus- und Taxenhaltestellen, der Friesenhügel und die Parkanlage Schwanenteich bis zum Wohnpark Am Schwanenteich sowie die Straßen Kalkwarf und Am Herrentor einschließlich des Kinderspielplatzes.
Infektionsrisiko durch Gruppenbildung
Begründet wird das Verbot in diesen Abschnitten damit, dass es sich um beliebte Sammelpunkte handelt und sich dort auch dieses Silvester größere Gruppen bilden könnten. Das führe zu einem erhöhten Corona-Infektionsrisiko. So fehle es auch an Ordnungskräften, die die Einhaltung der Corona-Bedingungen in den genannten Bereichen ausreichend im Auge behalten können. Darüber hinaus würde man ohne das Verbot mehr durch Feuerwerkskörper verletzte Personen riskieren: Das Gesundheitswesen habe derzeit schon genug damit zu tun, sich um die an Covid Infizierten zu kümmern. Dazu kämen zu Silvester erfahrungsgemäß auch noch Patienten mit Alkoholvergiftungen, heißt es in der Mittelung weiter.
Die Stadt Emden warnt vor Strafen, falls man sich nicht an das F2-Verbot halten sollte und bittet darüber hinaus insgesamt darum, in diesem Jahr auch an allen anderen Orten auf Feuerwerke möglichst zu verzichten und sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten. So dürfen sich ab diesem Montag nur noch höchstens zehn geimpfte oder genesene Personen Treffen. Sowohl drinnen als auch draußen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind nicht davon betroffen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit den Personen des eigenen Haushalts sowie mit zwei weiteren Personen eines einzigen weiteren Haushalts treffen.