Corona
Böllerverbot in der Auricher Innenstadt
In der Auricher Innenstadt darf an Silvester nicht geböllert werden. So sollen Menschenansammlungen verhindert werden. Es stellt sich allerdings die Frage, wer überhaupt noch Böller hat.
Aurich - In der Auricher Innenstadt darf wie schon im vergangenen Jahr an Silvester und Neujahr nicht geböllert werden. Wegen der Corona-Pandemie gilt erneut in ganz Deutschland ein Verkaufsverbot für Silvesterraketen und -böller. Das Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks ist jedoch grundsätzlich erlaubt. Wer also noch Vorräte hat, darf diese anzünden. Allerdings ist die Böllerei auf belebten öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Wo genau, legen die Kommunen fest.
Der Landkreis Aurich hat per Allgemeinverfügung für die Stadt Aurich folgende Verbotszonen bestimmt: den kompletten Auricher Innenstadtring einschließlich der Straßen, die den Ring umschließen (Große Mühlenwallstraße, Fischteichweg, Julianenburger Straße, Von-Jhering-Straße), außerdem alle Straßen und Plätze rund um den Hafen, die Stadthalle und den Carolinenhof (Caro), den Pferdemarkt und den Parkplatz der Sparkassen-Arena. Ab 21 Uhr an Silvester bis 7 Uhr an Neujahr ist an den genannten Stellen selbst das Mitführen von Feuerwerk untersagt.
Sinn des Böllerverbots auf belebten öffentlichen Straßen und Plätzen ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden, da dort die Infektionsgefahr besonders groß ist. Außerdem soll eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser, der Feuerwehren und Rettungsdienste durch Feuerwerks-Unfälle verhindert werden.