Tradition
Böllerverbote: Behörden kündigen Kontrollen an
Zu Silvester wird es in Teilen von Ostfriesland coronabedingte Kontrollen geben, gerade auch vor dem Hintergrund des teilweisen Böllerverbots. Die genaue Höhe der drohenden Strafen ist jedoch unklar.
Ostfriesland - Um sicherzugehen, dass sich zu Silvester die Menschen in Ostfriesland an die wieder schärferen Corona-Auflagen halten, kündigen die beiden für Ostfriesland zuständigen Polizeiinspektionen (PI) Aurich/Wittmund und Leer/Emden auf Nachfrage unserer Zeitung Kontrollen an. Auch vor dem Hintergrund der mancherorts geltenden Raketen- und Böllerverbote.
Was und warum
Darum geht es: Im Landkreis Aurich und der Stadt Emden gibt es teilweise Raketen- und Böllerverbote zu Silvester. Die mögliche Höchststrafe bei Verstößen liegt bei 25.000 Euro. Aber das muss nicht unbedingt etwas heißen.
Vor allem interessant für: Menschen, die den Jahreswechsel in Ostfriesland erleben, Feuerwerk und Party machen wollen
Deshalb berichten wir: Kürzlich hatten die Stadt Emden und der Landkreis Aurich bereits auf die Verbotszonen hingewiesen. Wir wollten nun wissen, wie die Verbote durchgesetzt werden sollen. Den Autor erreichen Sie unter: m.hillebrand@zgo.de
Während der Verkauf dieser Waren überall untersagt ist, darf das „Erwachsenen“-Feuerwerk (Kategorie F2) aus den Vorjahren in Teilen der Stadt Emden und des Landkreises Aurich auch nicht abgebrannt werden. Betroffen sind Abschnitte von Greetsiel, Pewsum, Baltrum, Norderney, sowie der Stadt Aurich und von Norden/Norddeich. Die Landkreise Wittmund und Leer haben keine eigenen speziellen Verbotszonen, heißt es aus den dortigen Pressestellen.
Fälle werden einzeln entschieden
„Bei einem Verstoß gegen die geltenden Allgemeinverfügungen (dazu zählt auch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an bestimmten Örtlichkeiten) wird eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt, die zur weiteren Bearbeitung dann an den Landkreis geht“, so Wiebke Baden, Sprechern der PI Aurich/Wittmund. „Wie hoch das Bußgeld in dem Zusammenhang ausfällt, liegt in der Zuständigkeit des Landkreises.“
Die Pressestellen der Stadt Emden und der Landkreise Aurich und Leer verweisen diesbezüglich auf die in der niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegte Höchststrafe von 25.000 Euro, die nicht nur die Böller- und Raketenverbote, sondern auch weitere Verstöße gegen die Corona-Auflagen betrifft. Es handle sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen. Annika Smit, Sprecherin des Landkreises Leer, sagt, dass man in manchen Fällen sogar mit einer Verwarnung wegkommen kann. Wenn es sich um schlimmere oder wiederholte Verstöße handle, gebe es hingegen immer eine Anhörung und es drohten „höhere“ Bußgelder, so Smit.
Das bestätigt auch Rainer Müller-Gummels für den Landkreis Aurich. Was die Verbotszonen angeht, so habe man diese in Abstimmung mit den einzelnen Städten und Gemeinden festgelegt, wie schon im vergangenen Jahr. Bei den Kontrollen stimme sich das Ordnungsamt immer eng mit der Polizei ab. Ob dieses auch selbst Kontrollen durchführe, stehe derzeit nicht fest. Eduard Dinkela, Sprecher der Stadt Emden, schreibt hingegen: „Der Ordnungsdienst der Stadt wird um die Jahreswende herum auch auf mögliche Verstöße gegen die Nutzung von Pyrotechnik achten.“