Corona

FFP2-Masken sind im Leeraner Kreishaus künftig Pflicht

| 31.12.2021 06:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Wer ins Leeraner Kreishaus will, muss eine FFP2-Maske tragen. Foto: Pförtner/dpa
Wer ins Leeraner Kreishaus will, muss eine FFP2-Maske tragen. Foto: Pförtner/dpa
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In Ostfriesland breitet sich die Omikron-Variante des Coronavirus aus. Daher verschärft der Landkreis Leer die Regeln für den Zugang zu seinen Gebäuden. In der Verwaltung gilt FFP2-Maskenpflicht.

Leer - Weil sich die Omikron-Variante ausbreitet, gilt ab dem neuen Jahr: Wer einen persönlichen Termin in der Leeraner Kreisverwaltung hat, muss eine FFP2-Maske tragen. „Dies ist eine weitere Vorsichtsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auch Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren müssen ab Montag in Innenräumen der Kreisverwaltung eine Schutzmaske tragen – allerdings muss es bei ihnen nicht zwingend eine FFP2-Maske sein. Auf den Wertstoffhöfen im Kreisgebiet gilt bereits eine FFP2-Maskenpflicht, ebenso in allen Gebäuden des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Termine nur nach Vereinbarung

Wegen der Corona-Pandemie sind persönliche Termine in der Kreisverwaltung Leer derzeit nur nach Vereinbarung möglich. Seit dem 1. Dezember gilt für Besucher in allen Gebäuden der Kreisverwaltung Leer bereits die 3G-Regel. Dies gilt aber nicht bei Kontakten, die in Kreiseinrichtungen an der frischen Luft stattfinden. So bleibt beispielsweise der Containerschalter des Straßenverkehrsamtes ohne 3G-Nachweis zugänglich. Dort muss direkt vor dem Schalter aber zumindest eine medizinische Maske getragen werden, betont die Kreisverwaltung in ihrer Mitteilung.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.Landkreis-Leer.de/Coronavirus.

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