Justiz

Mit Messer bedroht: Norderneyer verurteilt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 03.01.2022 16:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Urteil fiel am Montag vor dem Landgericht Aurich: Foto: Ortgies
Das Urteil fiel am Montag vor dem Landgericht Aurich: Foto: Ortgies
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Das Landgericht Aurich hat zwei Norderneyer zu Jugendstrafen verurteilt. Sie sollen einen Auricher in dessen Wohnung aufgesucht und unter Vorhalt eines Messers Geld oder Drogen von ihm gefordert haben.

Aurich - Im Juli 2020 wurde ein 27-Jähriger in seiner Auricher Wohngemeinschaft überfallen und unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld oder Drogen gezwungen. Am Montag sind im Prozess um diese besonders schwere räuberische Erpressung am Auricher Landgericht die Urteile gefallen.

Ein 21-jähriger Norderneyer wurde zu einer zweieinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt. Gegen seinen gleichaltrigen Komplizen aus Aurich wurde eine Jugendstrafe über eineinhalb Jahre verhängt. Ihre Strafe müssen sie nicht im Jugendknast absitzen. Das Gericht ordnete bei den beiden Heroinabhängigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sie soll gewährleisten, dass sie in Zukunft ihr Leben straffrei führen.

30 Euro erbeutet

Die erste Große Jugendkammer ging von folgendem Sachverhalt aus: Der 27-Jährige hatte von den Beschuldigten und zwei weiteren Personen den Auftrag erhalten, für 150 Euro Heroin zu beschaffen. Weil er ihn nicht erfüllt hat, suchte man ihn am späten Vormittag des 13. Juli 2020 auf.

Nach Öffnen der Wohnungstür wurde das Opfer vom gesondert verfolgten Anführer der Gruppe niedergeschlagen und in sein Zimmer geschleift. Als es der Forderung nach Geld oder Drogen nicht nachkam, durchsuchten die Angeklagten den Raum. Auf weitere Drohungen hin händigte das Opfer ihnen 30 Euro aus. Das genügte nicht: Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, hielt der 21-jährige Norderneyer dem Überfallenen ein großes Messer mit schwarzem Griff vor. Bei Eintreffen der Polizei warf er es unter den Beistelltisch des Fernsehers, wo es aufgefunden wurde. Verletzt wurde niemand.

„Sie haben die Tat quasi mitgetragen“

Die Kammer ordnete den Messereinsatz dem 21-jährigen Norderneyer zu. Seinem Komplizen wurde er ebenfalls zugerechnet. „Sie waren in dem Raum dabei, wo das Messer gezeigt wurde. Sie haben die Tat quasi mitgetragen“, begründete der Vorsitzende Richter Jan Heinemeier.

Das Gericht kam zur Annahme eines minderschweren Falles – unter anderem aufgrund der geringen Beute. Zusätzlich vermochte es eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund von Suchtdruck nicht auszuschließen. Beides wirkte sich strafmildernd aus. Der Norderneyer stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Aus drei vorangegangenen Urteilen des Amtsgerichts Aurichs brachte er eine ausstehende Strafe über ein Jahr und acht Monate mit. Verurteilt wurde er wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung und zehnfachen Diebstahls. Der beschuldigte Auricher sitzt derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft.

Der Staatsanwalt hat am vergangenen Sitzungstermin höhere Jugendstrafen gefordert: Bei dem Norderneyer hat er für eine solche über drei Jahre und bei seinem Komplizen auf zwei Jahre und drei Monate plädiert.

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