Justiz
Nach Einbruch in Wiesmoorer Restaurant: Haftstrafe für 35-Jährigen
Ein 35-Jähriger war 2018 mit zwei anderen in das Wiesmoorer Restaurant eingebrochen und hatte mehr als 26.000 Euro erbeutet. In Aurich fiel nun das Urteil gegen den Drogenabhängigen.
Aurich/Wiesmoor - Fette Beute machte das Trio, das im Juli 2018 einen Einbruch in der Wiesmoorer Gaststätte Big Ben verübt hat: Es türmte mit 26.253 Euro aus einem Tresor. Zwei der Beteiligten sind unbekannt geblieben. Der dritte musste sich am Dienstag wegen schweren Diebstahls vor der Auricher Strafrichterin verantworten. Der 35-jährige Drogenabhängige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt.
Dort befindet er sich bereits aufgrund einer Vorverurteilung des Landgerichts Oldenburg. Anscheinend macht er gute Fortschritte. Bislang war sein Leben durch Sucht und Beschaffungskriminalität geprägt. Seit seiner Jugend konsumiert er, nachdem er zu Hauptschulzeiten in Wilhelmshaven in einen „schlechten Freundeskreis“ geraten ist. Beruflich fasste er nie Fuß. Entzüge brachten keinen langfristigen Erfolg. Zuletzt benötigte der Mann täglich Cannabis, reichlich Alkohol und zwei Gramm Kokain. Das kostete ihn monatlich 4000 bis 5000 Euro.
„Es tut mir alles leid“
Bei dem Einbruch hatten die Täter, die die Terrassentür aufgehebelt hatten, offenbar Durst: Während ihres Aufenthalts in der Gaststätte am 28. Juli 2018 zwischen 0.55 und 2.53 Uhr nahmen sie sich sechs Flaschen Mineralwasser. Sie durchsuchten das Gebäude und flexten den Tresor auf.
Der Beschuldigte räumte die Tat ohne Umschweife über eine Erklärung seines Verteidigers ein. Die Beute, so war zu erfahren, sollte für den Drogenerwerb dienen. Im letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte, der zehn einschlägige Eintragungen im Zentralregister wegen Bandendiebstahls und Diebstahls hat. „Es tut mir alles leid. Ich bin froh, von den Drogen weggekommen zu sein“, sagte er.
Verhalten von hoher krimineller Energie
Eine psychiatrische Gutachterin ging von einer erhaltenen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Sie diagnostizierte bei dem Beschuldigten eine Mehrfachabhängigkeit und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Für die Zukunft prognostizierte sie ein mittleres Risiko für weitere Diebstähle, sollte der Angeklagte unbehandelt bleiben. Als Dauer der Unterbringung empfahl sie zwei Jahre, von denen er schon eine gewisse Zeit absolviert hat.
Die Verteidigung forderte in Anbetracht der aktuellen Situation ihres Mandanten eine Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies aufgrund der beträchtlichen Schadenshöhe ab. Sie plädierte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Die Strafrichterin hob in der Urteilsbegründung das „planvolle und von hoher krimineller Energie getragene Verhalten“ der Einbrecher hervor. Eine Aussetzung zur Bewährung kam für sie angesichts des Vorstrafenregisters nicht infrage. Zudem erschien ihr der 35-jährige Angeklagte durch die bisherige Therapie im Maßregelvollzug noch nicht ausreichend gefestigt.