Verbrechen
Unvorstellbare grauenvolle Tat vor Gericht
Ein Beschützer wird zu Boden geschlagen, mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet. Nun steht der mutmaßliche Täter in Oldenburg vor Gericht. Doch wird er tatsächlich verurteilt?
Oldenburg - Es war das fürchterlichste Verbrechen der vergangenen Jahre in Oldenburg. Nur weil er am 19. August vorigen Jahres an einer Bushaltestelle in Oldenburg eine Mutter und deren 12-jährige Tochter vor den sexuellen Belästigungen durch einen 54-Jährigen beschützen wollte, wurde ein 66-jähriger Familienvater aus Oldenburg von dem 54-Jährigen zu Boden geschlagen, mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Das Opfer überlebte mit großflächigen Verletzungen und muss nach wie vor intensivmedizinisch behandelt werden.
Seit Dienstag nun muss sich der 54-Jährige wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Der Mann könnte aufgrund einer schweren psychischen Störung schuldunfähig gewesen sein. Deswegen handelt es sich bei dem Prozess um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. In einem Sicherungsverfahren, das in der Regel auf die zeitlich unbegrenzte Unterbringung einer beschuldigten Person in der geschlossenen Psychiatrie abzielt, gibt es nur „Beschuldigte“, keine „Angeklagten“.
Ist der 54-Jährige schuldunfähig?
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hat nun zu prüfen, ob bei dem 54-Jährigen eine Schuldunfähigkeit vorlag. Sie hat einen Psychiater zu dem Verfahren hinzugezogen. Der Beschuldigte, der im Verfahren schweigt, ist den Gerichten kein Unbekannter. 2003 hatte er in der Nähe von Limburg mehrere Frauen sexuell bedrängt und attackiert. 2004 musste er sich deswegen vor dem Landgericht in Limburg verantworten. Schon damals wurde der 54-Jährige für schuldunfähig erklärt und in der Psychiatrie untergebracht. Dort saß er 14 Jahre lang, wurde Anfang 2019 dann aber wieder entlassen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder zu schweren Sexualstraftaten komme, sei eher gering, hieß es 2019. Der Beschuldigte hatte auch erklärt, in Zukunft Frauen zunächst um Einwilligung zu fragen, bevor er sie sexuell angehe. Doch daraus wurde nichts. Nach seiner Entlassung aus der geschlossenen Psychiatrie soll der 54-Jährige wieder Alkohol und Drogen konsumiert haben. So fiel er zurück in alte Verhaltensmuster. Am Tattag hatte er an der Bushaltestelle die ihm unbekannte Mutter und deren Tochter angemacht. Er wollte sofort die 12-jährige Tochter heiraten.
Opfer hat zehn Kinder
Der 66-Jährige kam hinzu und wollte den Beschuldigten verscheuchen. Doch der schlug den 66-Jährigen zu Boden, übergoss ihn laut Oberstaatsanwalt Thomas Sander mit der brennbaren Flüssigkeit und zündete ihn mit einem Feuerzeug an. Der 66-Jährige hat zehn Kinder. Sechs von ihnen nahmen am Dienstag als Zuhörer am Verfahren teil, für die anderen war kein Platz mehr da. Unter den Kindern des Opfers herrscht immer noch Fassungslosigkeit und tiefe Bestürzung, hatte ihr Vater doch seine grenzenlose Zivilcourage bitter bezahlen müssen. Das Sicherungsverfahren wird am 11. Januar fortgesetzt.