Berufung am Landgericht
Streit um Maske: Frau schlägt Verkäuferinnen
Eine Cloppenburgerin hatte im Streit ums Tragen einer Maske zwei Verkäuferinnen geschlagen und war deswegen vom Amtsgericht Cloppenburg bereits verurteilt worden. Dagegen wollte die Frau nun angehen.
Cloppenburg/Oldenburg - Weil sie während eines Streits um das Maskentragen auf zwei Verkäuferinnen eingeschlagen haben soll, ist eine mutmaßliche Reichsbürgerin aus Cloppenburg wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt worden. Dieses zunächst durch das Cloppenburger Amtsgericht gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt.
Am Tattag hatte die 57 Jahre alte Angeklagte in einem Verbrauchermarkt in Cloppenburg einkaufen wollen. Sie wollte aber eine Maske nicht tragen. Eine Verkäuferin hatte die Angeklagte dann auf die Pflicht hingewiesen, im Geschäft eine Maske zu tragen. Die Angeklagte soll aber nicht einsichtig gewesen sein. Eine zweite Verkäuferin kam hinzu. Es entwickelte sich ein Wortgefecht, in dessen Verlauf die Angeklagte auf die beiden Verkäuferinnen eingeschlagen haben soll.
Den Vorfall mit dem Handy gefilmt
Den Ermittlungen zufolge soll die Angeklagte die beiden Verkäuferinnen mit ihrem Handy auch gefilmt haben – gegen deren Willen. Das alles hatte dann die Videoüberwachungs-Kamera des Geschäftes festgehalten und aufgezeichnet. Damit stand der Tathergang fest.
Zunächst sollten die Taten im Strafbefehlswege (schriftliche Form eines Verfahrens) geahndet werden. Doch gegen den Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. So musste der Fall vor dem Cloppenburger Amtsgericht in einer Hauptverhandlung verhandelt werden.
Die Frau soll Reichsbürgerin sein
Nun aber ging die Schwierigkeit erst los. Die Angeklagte soll der Reichsbürger-Bewegung angehören. Reichsbürger leugnen unter anderem die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und sprechen der deutschen Gerichtsbarkeit eine Legitimation ab. Und so war die Angeklagte zu ihrem Prozess vor dem Cloppenburger Amtsgericht erst gar nicht erschienen. Sie wurde dann in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Geldauflage von 600 Euro verurteilt.
Die Angeklagte verfasste gegen das Urteil dann etliche Schreiben. Das wurde so ausgelegt, als habe sie Berufung gegen das Urteil eingelegt. Deswegen musste der Fall am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht neu verhandelt werden. Doch wieder das gleiche Spiel. Die Angeklagte erschien nicht.
Legitimation des Gerichts angezweifelt
Dem Landgericht soll sie im Vorfeld der Berufungsverhandlung Briefe geschickt haben, in denen sie die Zuständigkeit und die Legitimation des Landgerichtes infrage gestellt haben soll. Sie soll sich dabei auf eine angebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes berufen haben. So oder so: Weil die Angeklagte nicht da war, wurde ihre Berufung verworfen.