Justiz

Reichsbürgerin zu Haftstrafe und Geldauflage verurteilt

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 06.01.2022 11:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In Abwesenheit der Angeklagten, einer 57-Jährigen aus Cloppenburg verwarf das Landgericht Oldenburg am Mittwoch die Berufung, die die Frau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg eingelegt hatte. Nun muss sie 600 Euro zahlen und sich straffrei führen, weil sie unter Bewährung steht. Archivfoto: Fertig
In Abwesenheit der Angeklagten, einer 57-Jährigen aus Cloppenburg verwarf das Landgericht Oldenburg am Mittwoch die Berufung, die die Frau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg eingelegt hatte. Nun muss sie 600 Euro zahlen und sich straffrei führen, weil sie unter Bewährung steht. Archivfoto: Fertig
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Eine Cloppenburgerin hatte im Streit ums Masketragen Verkäuferinnen geschlagen. Prozessen beim Amts- und beim Landgericht blieb sie fern. Als Reichsbürgerin bezweifelt sie die Legitimation der Justiz.

Cloppenburg/Oldenburg - Weil sie während eines Streits um das Maskentragen auf zwei Verkäuferinnen eingeschlagen haben soll, war eine 57-jährige, mutmaßliche Reichsbürgerin aus Cloppenburg wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt worden. Dieses, zunächst durch das Cloppenburger Amtsgericht gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht am Mittwoch in zweiter Instanz bestätigt.

Am Tattag hatte die Angeklagte in einem Verbrauchermarkt in Cloppenburg einkaufen wollen. Sie wollte aber keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Verkäuferin hatte die Angeklagte dann auf die Pflicht hingewiesen, im Geschäft eine Maske aufzusetzen. Die Angeklagte soll aber nicht einsichtig gewesen sein. Eine zweite Verkäuferin kam hinzu. Es entwickelte sich ein Wortgefecht, in dessen Verlauf die Angeklagte auf die beiden Verkäuferinnen eingeschlagen haben soll.

Angeklagte filmte Verkäuferinnen

Den Ermittlungen zufolge soll die Angeklagte die beiden Verkäuferinnen mit ihrem Handy auch gefilmt haben – gegen deren Willen. Das alles hatte dann die Videoüberwachungs-Kamera des Geschäftes festgehalten und aufgezeichnet. Damit stand der Tathergang fest.

Zunächst sollten die Taten im Strafbefehlswege (schriftliche Form eines Verfahrens) geahndet werden. Doch gegen den Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch eingelegt. So musste der Fall vor dem Cloppenburger Amtsgericht in einer Hauptverhandlung verhandelt werden.

Cloppenburgerin ist Reichsbürgerin

Nun aber gingen die Schwierigkeit erst los: Die Angeklagte soll der Reichsbürger-Bewegung angehören. Reichsbürger leugnen unter anderem die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und sprechen der deutschen Gerichtsbarkeit deren Legitimation ab. Und so war die Angeklagte zu ihrem Prozess vor dem Cloppenburger Amtsgericht erst gar nicht erschienen. Sie wurde dann von dem Gericht in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Geldauflage von 600 Euro verurteilt.

Gegen das Urteil verfasste die selbsternannte Reichsbürgerin dann etliche Schreiben. Ihre Aktivitäten wurden so ausgelegt, als habe sie Berufung gegen das Urteil eingelegt. Deswegen musste der Fall am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht neu verhandelt werden.

Angeklagte nicht bei Verhandlung

Doch bei dieser Verhandlung lief das gleiche Spiel: Die Angeklagte erschien nicht. Dem Landgericht soll sie im Vorfeld der Berufungsverhandlung Briefe geschickt haben, in denen sie die Zuständigkeit und die Legitimation des Landgerichtes infrage gestellt haben soll. Sie soll sich dabei auf eine angebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes berufen haben. So oder so: Weil die Angeklagte nicht da war, wurde ihre Berufung verworfen. Nun muss die Frau zahlen und sich an die Bewährungsauflagen halten, sonst kommt sie ins Gefängnis.

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