Berlin
Werde ich in Osnabrück bestraft, wenn ich hungernde Tauben füttere?
Ein Berliner Tierschutzgutachten hält Tauben für mangelernährt und sieht die Kommunen in der Pflicht, sie zu füttern. Bislang haben viele Städten genau das mit Bußgeldern verboten. Was gilt in der Region?
Sind Stadttauben Schädlinge? Oder sind sie vernachlässigte Haustiere, die wir in Elend und Unterernährung entlassen haben? Genau das sagt ein aktuelles Gutachten der Berliner Tierschutzbeauftragten. Demzufolge sind die Kommunen sogar gesetzlich verpflichtet, die Stadttauben artgerecht zu ernähren. Tatsächlich gelten vielerorts allerdings Fütterungsverbote. Wie ist es im Norden? Ein Überblick:
Niedersachsen
Osnabrück: An der Hase ist das Füttern freilebender Tauben verboten - und zwar gemäß Paragraf 8 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wer dennoch füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Die Größe der städtischen Taubenpopulation ist unbekannt. Zu etwaigen Schäden durch Tauben macht die Stadt keine Angaben. Bis vor wenigen Jahren beschäftigte die Stadt einen „Taubenvater“, der die Tiere einfing und tötete.
Hannover: Auch die Landeshauptstadt hat keine Zahlen zur örtlichen Taubenpopulation. Schätzungen gibt es nur für einzelne Bereiche wie die Stadtkern (rund 100 Tauben) oder die erweiterte City, zu der auch der ZOB gezählt wird (bis zu 200 Tauben). Die Zahl sei in den zurückliegenden Jahren deutlich zurückgegangen. In Hannover herrscht ein Fütterungsverbot, das weitgehend eingehalten wird. Ordnungsgelder, teilt die Stadt mit, sind in der Vergangenheit in wenigen Einzelfällen verhängt worden. Auch Hannover pflegt und kontrolliert den Bestand mithilfe von Taubenhäusern.
Mehr Tierthemen
Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin: Wie viele Tauben es in der Landeshauptstadt gibt, ist nicht erfasst: „Die Populationsgröße in Schwerin ist nicht bekannt. Sie wird auch nicht untersucht“, teilt die Stadt mit. „Ein tierschutzrechtliches Problem würde nur vorliegen, wenn die Tauben leiden. Dies ist nicht der Fall. Es besteht in der Stadt ein allgemeines Gebot, Wildvögel und tauben nicht zu füttern. In bestimmten Bereichen der Stadt sollen Hinweisschilder (‚Bitte nicht füttern‘) aufgestellt werden, Ordnungsgelder können jedoch nicht erhoben werden.“
Rostock: Wie viele Tauben in Rostock gurren, ist nicht zu erfahren. Als 2019 die „Stadtverordnung zum Schutz der wildlebenden Taubenpopulation“ in Kraft trat, ging die Stadt allerdings von einer „zu hohen Populationsdichte“ aus. Bei Geldbußen von bis zu 5000 Euro ist es seitdem verboten, „in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf öffentlichem Grund verwilderte Tauben oder Wildtauben zu füttern. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden“.
Schleswig-Holstein
Kiel: In der Landeshauptstadt gilt ein Taubenfütterungsverbot - und auch eines für Möwen -, das vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht wird. Richtig große Probleme durch Tauben gebe es nicht, teilt die Stadt mit. Daher werden auch keine Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt. Der örtliche Tierschutzverein wirke auf eine Fütterung nach dem Augsburger Modell hin.
Flensburg: An der Förde herrscht kein Fütterungsverbot für Tauben. Die Größe der Population ist hier zwar nicht erfasst; Probleme mit den Vögeln gebe es ohnehin eher indirekt, wie die Stadt mitteilt: Wo Tauben im Übermaß füttert werden, treten auch Ratten auf. Am Rathaus der Stadt ist ein Falkenkasten angebracht worden, dessen Bewohner den Taubenbestand mit seinem Appetit unter Kontrolle hält.
Bremen
In der Hansestadt herrscht zurzeit kein Fütterungsverbot; allerdings ist angedacht, eines einzuführen. „Das aber nur in Verbindung mit Taubenhäusern, wo wir in absehbarer Zeit einen Piloten starten“, hießt es aus der Stadt. Probleme mit Tauben gebe es immer wieder, weil Anwohner sich über Kot und Nester beschwerten. Aber: „Eine Vergrämung ist schwierig und wird seitens der Behörden auch nicht vorgenommen, sondern nur von Hauseigentümern und Fachfirmen.“
Hamburg
In Hamburg gilt die Taubenfütterungsverbotsverordnung. Auf öffentlichem Grund ist es ohne Ausnahmen untersagt, Tauben zu füttern; auch „das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden“ ist nicht erlaubt. Wer verwilderte Tauben hier dennoch füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Auf Privatgrundstücken darf gefüttert werden, sofern Mietverträge das nicht untersagen.
Zur Populationsgröße liegen der Stadt keine validen Daten vor. Ein Versuch, den Bestand mithilfe von Taubenschlägen zu kontrollieren, ist misslungen - offenbar, weil der Standort ungeeignet war: „Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte finanziell die Errichtung und den Betrieb eines Taubenschlags unterstützt, der inzwischen jedoch rückgebaut werden musste“, teilt die Stadt mit. „Ein alternativer Standort konnte trotz intensiver Bemühungen nicht ausfindig gemacht werden.“
Zum Nachlesen: Hier finden Sie das Berliner Tierschutzgutachten (PDF).