Berlin

Gutachten: Städte müssen ihre Tauben füttern – weil sie Fundsachen sind

Daniel Benedict
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Von Daniel Benedict
| 07.01.2022 23:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Gutachten sagt: Fütterungsverbote sind rechtswidrig. Kommunen müssen ihre Tauben sogar füttern. Foto: imago images/ZUMA Wire/Amit Machamasi
Ein Gutachten sagt: Fütterungsverbote sind rechtswidrig. Kommunen müssen ihre Tauben sogar füttern. Foto: imago images/ZUMA Wire/Amit Machamasi
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Vielerorts ist Tauben zu füttern verboten. Ein Gutachten stellt fest: Die Verbote sind rechtswidrig. Städte sind zum Füttern sogar verpflichtet. Grund ist der Tierschutz. Und der Status von Tauben als – Fundsache!

Die Taube hat Menschheitsgeschichte geschrieben. Unsere Liebe zur domestizierten Felsentaube überdauerte Jahrtausende - von den Taubenschlägen des Alten Ägypten über die Assyrer und Phönizier bis hin zu den stolzen Züchtern des Ruhrgebiets. Von Nutzen war sie nicht nur als Briefträger und Fleischlieferant. Vor allem ihr Mist war als Dünger ein wichtiges Wirtschaftsgut. Das Alte Testament rechnet Taubenkot in Silber auf.

Die Taube hält dem Menschen bis heute die Treue; auch verwildert sucht sie seine Nähe, und das nicht zuletzt, weil sie auf das menschliche Nahrungsangebot angewiesen ist. Erwidert wird die Liebe schlecht. Stadttauben werden - zu Unrecht - als gefährlicher Krankheitsüberträger gemieden; unter ihrem Kot sollen Denkmäler und Gebäude zerbröseln. Auch das ist widerlegt.

Das Feindbild von der Ratte der Lüfte hat sich trotzdem festgesetzt, vielerorts mit amtlicher Wirkung: Mecklenburg-Vorpommern zählt neben Wander- und Hausratte auch verwilderte Haustauben zu den Gesundheitsschädlingen. Osnabrück beschäftigte bis vor wenigen Jahren noch einen „Taubenvater“, der unberingte Tauben einfing, tötete und als Futter an den Zoo weiterreichte. Und landauf, landab haben deutsche Kommunen bußgeldbewährte Fütterungsverbote verhängt. 

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Darf man die Taubenfütterung überhaupt verbieten?

Womöglich gehören sämtliche Verbote allerdings selbst verboten. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz bezeichnet Fütterungsverbot als rechtswidrige Tierquälerei. Zurzeit unterstützt sie deshalb eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel. In dem Verfahren wehrt sich eine Taubenliebhaberin gegen die Stadt Fulda, in der sie für ihr unbeirrbares Füttern schon zahlreiche Bußgeldbescheide kassiert hat.

Der Widerstand kommt aber nicht nur von Ehrenamtlichen. In Berlin hat die Landestierschutzbeauftragte den Stadttaubenschutz jetzt zum Schwerpunktthema gemacht. Gerade hat sie ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die gesamte Debatte auf den Kopf stellt. Das Fazit in Kürze: Es besteht sogar „eine Verantwortung deutscher Kommunen zur Versorgung der Stadttauben“. Das Fütterungsverbot wäre demnach nicht nur rechtswidrig; die Städte müssen ihre Tauben im Gegenteil sogar selbst füttern, um nicht gegen geltendes Gesetz zu verstoßen.

Berliner Gutachten: Kommunen müssen Tauben füttern

Für Kathrin Herrmann, Berlins Landestierschutzbeauftragte, sind Tauben eine tägliche Sorge: Regelmäßig melden Bürger verletzte Vögel, Nester auf Balkonen und Küken, die in Vergrämungsnetzen sterben. Die rechtliche Lage dahinter ließ sie im Herbst durch den Juristen Christian Arleth und den Tierarzt Jens Hübel prüfen. Im gemeinsamen Gutachten kommen die beiden zu dem Schluss: Kommunen können die Taubenfütterung gar nicht verbieten; sie sind sogar verpflichtet, sich aktiv um die Tiere zu kümmern.

Dabei wird zunächst festgestellt: Stadttauben sind verwahrloste Haus-, aber keine Wildtiere. Genetisch unterscheiden sie sich nicht von beringten Haustauben; angezüchtetes Verhalten wie den Brutzwang legen die Tiere auch über viele Generationen nicht ab. Mit verhängnisvoller Wirkung: Auch bei Nahrungsknappheit legen Stadttauben in hoher Zahl Eier. Fütterungsverbote führen deshalb nicht zu schrumpfenden Populationen, sondern nur zur Verelendung. Das Elend in Zahlen: Der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen schätzt die Lebenserwartung mangelernährter Stadttauben auf zwei bis drei Jahre; unter gesunden Bedingungen läge sie bei zwölf bis 15 Jahren. Weil Pommes und Brotkrumen nicht den Ansprüchen von Tauben genügen, sterben die Tiere also einen langsamen Hungertod.

Staatsziel Tierschutz

Das Berliner Gutachten sieht die Kommunen nun aus zweierlei Gründen in der Pflicht, das Leiden zu stoppen. Zum einen argumentieren die Experten - wenig überraschend - mit dem Tierschutz. Seit 2002 ist er als Staatsziel im Grundgesetz verankert; er betrifft auch das einzelne Tier. Und auch das Tierschutzgesetz formuliert eine „Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“. Es legt fest: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Aus diesem Grunde sei es eine kommunale Aufgabe, das durch die Zucht verursachte Taubenelend abzustellen - zum Beispiel durch artgerechtes Futter.

In einer verblüffenden zweiten Argumentationslinie, sagen die Gutachter außerdem: Stadttauben könnten rechtlich als Fundsachen einzustufen sein. Und für die tragen dann ebenfalls die Kommunen die Verantwortung.

Die Taube als Fundsache

Städtische Taubenpopulationen gehen - siehe Genanalyse - auf entflogene oder verirrte Zuchttauben zurück. Auch ihre Nachkommen stünden im Besitz des Ursprungszüchters, sagt das Gutachten. Es beschreibt Stadttauben als herrenlose Tiere, die also ähnlich zu behandeln sind wie ausgesetzte Hunde oder eine ausgebüxte Kuh. Ein Besitzer wird für die in x-ter Generation lebenden Stadttauben kaum zu ermitteln sein. Und in diesem Fall gelte laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine „Pflicht der Kommunen zur Erfüllung der Halterpflichten“. Zu denen zählen die Gutachter „insbesondere Fütterung, Pflege, tierärztliche Versorgung“.

Am besten nehmen die Städte diese Aufgaben laut Gutachten wahr, wenn sie ein Taubenmonitoring und -management betreiben und betreute Taubenschläge einrichten. Aachen und Augsburg haben dazu Pilotprojekte ins Leben gerufen, denen inzwischen etliche andere Städte gefolgt sind. In den Taubenschlägen werden die Tiere gefüttert und ihre Eier gegen Attrappen ausgetauscht. So soll auch die Populationsgröße kontrolliert werden.

Wo das gewährleistet ist - und nur hier -, wären dann laut Gutachten auch Fütterungsverbote wieder rechtskonform und sogar sinnvoll. Die Tauben sollen zum Futtern und Verdauen schließlich in den Schlag kommen. Und nicht in der Fußgängerzone Brot pricken, von dem sie - auch das ist belegt - dann nachweislich Durchfall bekommen.

Das Berliner Gutachten zum Nachlesen: Hier finden Sie den vollen Text als PDF.

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