Gericht

Papenburger muss ins Gefängnis

Christian Belling
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Von Christian Belling
| 10.01.2022 12:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Berufungsverfahren wurde vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. Symbolfoto: Pixabay
Das Berufungsverfahren wurde vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. Symbolfoto: Pixabay
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Ein 44-jähriger Mann aus Papenburg muss wegen Betrugs ins Gefängnis. Nach einem Berufungsverfahren wurde die Strafe noch einmal erhöht.

Papenburg/Osnabrück - Auf Ebay verkaufte er Autozubehör, das er dann aber nicht dem Käufer zukommen ließ: Für diesen Betrug im Internet muss ein 44-jähriger Mann aus Papenburg für längere Zeit in Haft.

Nicht gut verlaufen ist für den 44-Jährigen sowie die 43-jährige Mitangeklagte das Berufungsverfahren am Landgericht Osnabrück. Während die Berufung des Mannes gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Papenburg vom Dezember 2019 als unbegründet verworfen wurde, ist der Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben worden, sodass der Schuldspruch aus Papenburg noch härter ausfiel.

Das Amtsgericht in Papenburg hatte den Angeklagten am 5. Dezember 2019 wegen gewerbsmäßigen Betrugs in drei Fällen und unter Einbeziehung einer vorangegangenen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwei weiteren Fällen zu einer weiteren Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Gegen die 43-jährige Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 15 Euro verhängt.

Härtere Strafe

Dem 44-Jährigen wurde vorgeworfen, in der Zeit von Dezember 2017 bis Februar 2019 Autozubehörteile wie Alufelgen über das Internetportal Ebay Kleinanzeigen verkauft zu haben, ohne diese im Anschluss an die Käufer zu versenden. Als Bankverbindung wurde das Konto der 43-Jährigen angegeben. Das Amtsgericht in Papenburg sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten nach Eingang der Zahlungen, die sich auf insgesamt 3300 Euro beliefen, das Geld für sich verwendet haben, ohne die Ware an die Käufer zu verschicken.

Diese Auffassung bestätigte nun das Landgericht im Berufungsverfahren und verhängte sogar eine härtere Strafe. So wurde der Angeklagte unter Einbeziehung der vorangegangenen Delikte zu einer Haft von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde der 44-Jährige wegen Betrugs in zwei weiteren Fällen zu einer gesonderten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Auch die Geldstrafe gegen die 43-jährige Frau wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen fällt nun höher aus und liegt bei 60 Tagessätzen zu je 15 Euro.

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