Justiz

Schwiegermutter gewürgt: Südbrookmerlander muss in Haft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 11.01.2022 16:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Urteil fiel am Amtsgericht Aurich. Foto: Ortgies
Das Urteil fiel am Amtsgericht Aurich. Foto: Ortgies
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Weil er unter anderem seine damalige Lebensgefährtin schlug und seine Schwiegermutter in spe würgte, muss ein 28-Jähriger aus Südbrookmerland ins Gefängnis.

Aurich - Weil er von dem Geld aus dem spontanen Hundeverkauf seiner damaligen Lebensgefährtin nichts abbekommen hat, flippte ein 28-jähriger Südbrookmerlander aus. Er schlug sie und würgte die zu Hilfe geeilte Schwiegermutter in spe, nachdem er sie gegen den Stahlrahmen einer Tür geschmissen und auf sie eingeschlagen hatte. Mutter und Tochter erlitten bei dem Vorfall im August in Südbrookmerland Hämatome. Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Körperverletzungshandlungen, räumte aber ein „Gerangel“ ein.

Die Auricher Strafrichterin Stellmacher sah die Tatvorwürfe am Dienstag nach der Beweisaufnahme aber als erwiesen an. Eine Notwehrhandlung des Angeklagten vermochte sie nicht zu erkennen. Sie verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten – ohne Bewährung.

Mehrere Vorstrafen

Zu oft hat der Angeklagte in letzter Zeit den Warnschuss der Bewährung missachtet. Innerhalb kürzester Zeit war er nach einer Verurteilung durch das Auricher Amtsgericht wegen Betrugs im Februar 2019 wieder straffällig geworden, und das gleich zweimal. Nun gilt er als Bewährungsversager. Zu seinen Lasten wertete die Richterin auch die 13 teils einschlägigen Vorstrafen sowie die erheblichen psychischen Folgen der Tat für die Opfer.

Staatsanwalt vermisste „von Reue getragenes Geständnis“

Das Urteil entspricht dem Antrag des Staatsanwaltes. „Der Griff an den Hals mit Fingerabdrücken ist schon haarig“, befand er. Weiter vermisste er ein „von Reue getragenes Geständnis“.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie vertrat die Ansicht, ihr Mandant habe keine „gezielten Körperverletzungshandlungen“ ausgeführt. „In einem Handgemenge kann es passieren, dass man unglücklich an eine Person gerät“, führte Rechtsanwältin Anja Rotter-Schohusen aus.

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