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Könnte Emder Mega-Baugebiet jetzt noch ausgebremst werden?

| | 13.01.2022 18:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bürgerinnen und Bürger verfolgen in der Nordseeehalle eine Informationsveranstaltung zum Baugebiet Conrebbi-West. Bei der Ratsitzung, in der über die Preise für Grundstücke beraten und diese beschlossen wurden, war die Öffentlichkeit aber ausgeschlossen. Foto: Archiv/Päschel
Bürgerinnen und Bürger verfolgen in der Nordseeehalle eine Informationsveranstaltung zum Baugebiet Conrebbi-West. Bei der Ratsitzung, in der über die Preise für Grundstücke beraten und diese beschlossen wurden, war die Öffentlichkeit aber ausgeschlossen. Foto: Archiv/Päschel
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Der Nabu Ostfriesland hat gegen eine Baustraße zum Emder Baugebiet Conrebbersweg-West geklagt. Die Emder Grünen meinen, ein Ratsbeschluss zu Grundstückspreisen könnte kippen. Drohen Verzögerungen?

Emden - Während das Interesse an Grundstücken im geplanten Emder Mega-Baugebiet Conrebbersweg ungebrochen scheint, gibt es weiterhin viel Kritik. Zum einen stemmt sich der Naturschutzbund (Nabu) nicht nur gegen das ganze Projekt und vergab Ende Dezember den Negativ-Umweltpreis „Dino des Jahres“ an die Stadt Emden, sondern auch gegen die bereits angelegte Baustraße. Im September erstattete der Nabu Anzeige.

Rainer Kinzel (links), Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, nahm am 27. Dezember den Negativ-Umwelt-Preis von Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger entgegen. Foto: F. Doden
Rainer Kinzel (links), Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt, nahm am 27. Dezember den Negativ-Umwelt-Preis von Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger entgegen. Foto: F. Doden

Die Begründung: „Ende Mai/Anfang Juni wurde mit dem Bau einer Erschließungsstraße für das geplante Baugebiet Conrebbersweg-West begonnen, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen schon wirksam waren. Damit wurde aus Sicht des Nabu Ostfriesland sowohl gegen das Störungs-, als auch gegen das Zugriffsverbot verstoßen.“

Nabu prüft weitere juristische Schritte

Bei der Preisverleihung des „Dinos“ hob Jan Schürings, Leiter der Nabu-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland, hervor, dass sie weiterhin gegen die Straße vorgingen. Auf Nachfrage bei der Stadt heißt es von Rainer Kinzel, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt: „Die Rechtsauffassung des Nabu wird nicht geteilt. Sämtliche notwendigen Genehmigungen und rechtliche Randbedingungen, auch fachtechnischer Art, wurden berücksichtigt und eingehalten.“ Daher rechne man in der Stadtverwaltung mit keiner Verzögerung, selbst wenn der Nabu weiter an der Klage festhalte.

Auf aktuelle Nachfrage bei Jan Schürings sagt er: „Meines Wissens laufen die Ermittlungen noch.“ Die Stadt Emden habe Stellung gegenüber der Polizei für ihr Vorgehen mit der Baustraße nehmen müssen. Selbst wenn die Klage ins Leere laufen sollte, wolle man nicht aufgeben, betonte er. Die Entstehung des Baugebiets dürfte zwar sicherlich schwierig zu verhindern sein, aber man wolle dran bleiben, weil der Nabu Ostfriesland und die Bundesgruppe sich sicher sei: Der Standort für das Baugebiet sei einfach falsch. Die Fläche ist für die Natur als so hochwertig eingestuft worden, dass die Ausgleichsfläche allein für den ersten Abschnitt schon fast doppelt so groß ist wie der zu bebauende Abschnitt. Um die Ausgleichsflächen, die sich größtenteils im Landkreis Aurich befinden, so aufzuwerten, dass sie dem Emder Gebiet nahe kommen, müssen rund 4,3 Millionen Euro investiert werden. Die Kosten für die Maßnahme wird auf die Grundstückspreise umgelegt. Es sind um die 25 Euro pro Quadratmeter Bauland.

Preisdiskussion hinter verschlossenen Türen

Bernd Renken von den Emder Grünen lässt indes prüfen, ob es rechtens war, dass in nichtöffentlicher Sitzung des Rates im Dezember die Höhe der Verkaufspreise für das Baugebiet Conrebbersweg-West beschlossen wurde. Denn: Seiner Ansicht nach habe es keinen Grund gegeben, gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von derartigen Sitzungen zu verstoßen. Es seien keine Fakten diskutiert worden, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit gerechtfertigt hätten, meint er. Habe die Stadtverwaltung ohne guten Grund gegen den Grundsatz verstoßen, so könne das die Nichtigkeit des Beschlusses nach sich ziehen, erklärt er. Aktuell bestätigt er auf Nachfrage, dass die Untersuchung weiterhin laufe, es derzeitig aber „nichts Neues“ gebe. Auch von der Stadt heißt es: „Diese Frage wird derzeit bearbeitet und im zuständigen Ausschuss behandelt.“

In dieser Aufnahme sieht man gut die Dimensionen des geplanten Baugebiets, das sich links neben dem Stadtteil Conrebbersweg erstrecken soll. Foto: Archiv/Hock
In dieser Aufnahme sieht man gut die Dimensionen des geplanten Baugebiets, das sich links neben dem Stadtteil Conrebbersweg erstrecken soll. Foto: Archiv/Hock

Wir wollten wissen, wie viel Gewicht Renkens Vorwurf hat und haben bei einem Kommunalrechtsexperten nachgefragt. Prof. Dr. Jan Seybold hat im Gespräch auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verwiesen. In Paragraf 64 ist dort festgelegt, dass Sitzungen wie etwa die vom Rat in Emden „grundsätzlich“ öffentlich sind, erklärt er. Aber: In dem Gesetz sind auch zwei Ausnahmen vermerkt. Die besagen, dass „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern“ können. Im Emder Fall passe es nicht, dass auf die Interessen Einzelner Rücksicht genommen werden musste, so Seybold. Denn es wurde ja in der Ratssitzung nicht beispielsweise über die finanzielle Lage eines potenziellen Grundstückskäufers gesprochen.

Die Ausnahme in Bezug auf das öffentliche Wohl aber sei kniffliger. Hier könnte die Kommune vielseitig argumentieren. „Es müssen aber schon besondere Gründe sein“, verdeutlicht er. Die aber kenne er im konkreten Fall nicht – und die Öffentlichkeit auch nicht. „Allerdings gehen Rechtsprechung und Literatur häufig davon aus, dass Grundstücksverkäufe im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müssen.“ Sollte aber zugunsten der Emder Grünen beschlossen werden, dass die Preisdiskussion öffentlich hätte sein müssen, würde das tatsächlich die Nichtigkeit des Beschlusses vom Dezember nach sich ziehen. Die Politik müsste dann erneut über die Preise beschließen – dann öffentlich. Das könnte die Grundstücksvergabe verzögern.

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