Justiz

An der Tankstelle mit Falschgeld bezahlt?

| | 19.01.2022 13:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Falschgeld, das im Theater und in Filmen als Requisite zum Einsatz kommt, wirkt zwar oft deutlich echter, als dieses Spielgeld – damit zu bezahlen ist dennoch strafbar. Symbolfoto: Ullrich
Falschgeld, das im Theater und in Filmen als Requisite zum Einsatz kommt, wirkt zwar oft deutlich echter, als dieses Spielgeld – damit zu bezahlen ist dennoch strafbar. Symbolfoto: Ullrich
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Ein 41 Jahre alter Ostfriese steht vor Gericht, weil er beim Tanken falsches Geld gezückt haben soll. Der Mitarbeiterin kam der 20-Euro-Schein „komisch vor“. Mehrere sogenannte Blüten waren im Umlauf.

Wittmund - Ein 41 Jahre alter Ostfriese soll Anfang 2020 falsches Geld in Umlauf gebracht haben. Am Dienstag eröffnete Richter Benjamin Heimann vor dem Amtsgericht Wittmund das Verfahren gegen den Angeklagten. Der Mann soll im Februar 2020 an einer Tankstelle in Westerholt mit einem falschen 20-Euro-Schein bezahlt haben. „Das ist absurd“, sagte der gleich zu Beginn der Verhandlung – und blieb dabei. „Ich hab definitiv nicht mit Falschgeld bezahlt.“ Und das, obwohl selbst aus Sicht seines Pflichtverteidigers einiges dafür gesprochen hätte, ein Geständnis abzulegen: „Die Luft ist dünn.“ Der Beschuldigte aber beteuerte seine Unschuld.

Besagter Schein war der Polizei zufolge einer von vier sogenannten Blüten, die zu der Zeit in Ostfriesland aufgetaucht waren. Scheine ohne Wasserzeichen und Silberstreifen. Dafür mit einem Schriftzug „Copy“ auf der Rückseite. „Es ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es kein echtes Geld ist“, befand der Richter. Gemeinsam mit Verteidiger, Staatsanwalt und Schöffen hatte der die Noten in Augenschein genommen. Bei einer Durchsuchung im Zuhause des Angeklagten fanden Polizeibeamte 61 weitere 10- und 20-Euro-Scheine unterschiedlicher Qualität, berichtete ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter. Der erläuterte auch, wo im Sommer 2020 drei weitere Banknoten, die eigentlich als Requisiten in Filmen und im Theater genutzt würden, aufgetaucht waren: in einer Apotheke, als Einnahmen eines Taxiunternehmens der Region und in der Geldbörse einer mit dem Angeklagten verwandten Person. Die brachte die Blüte daraufhin zur Polizei.

Falschgeld vom Schrottplatz

Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob der Mann ein Kilo Amphetamine erhalten und weiterverkauft hatte. Beides blieb am Dienstag vorerst offen. Eine Frau war nicht zu ihrer Zeugenaussage erschienen. Beamte der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund versuchten daraufhin, die Frau an ihrem Wohnort abzuholen. Ohne Erfolg. Die Verhandlung wurde unterbrochen. Das kommt die Zeugin nun teuer zu stehen: Der Richter verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Außerdem muss sie für die durch ihr Ausbleiben entstehenden Kosten des Verteidigers aufkommen. Am Montag, 7. Februar, um 13.30 Uhr soll die Verhandlung fortgesetzt werden.

Der Angeklagte sagte aus, er habe die falschen Banknoten auf einem Schrottplatz gefunden, auf dem er gearbeitet habe. Die Scheine hätte er in einem Umschlag in einem Auto entdeckt und mitgenommen. Ihm sei schnell klar gewesen, dass es sich nicht um echtes Geld handelte, habe das „Spielgeld“ darum seinen Kindern überlassen. Später habe er die Noten eingesammelt, die die Kinder großzügig in Haus und Garten verteilt hatten. Fortan habe er die in einem Glas in einer Vitrine aufbewahrt. Dort hatte die Polizei sie gefunden.

Blüte trug Schriftzug „Copy“

Wie die falschen Zwanziger in Umlauf kamen, davon will der Angeklagte nichts wissen. Die frühere Aushilfe an der Tankstelle, an der mit der falschen 20-Euro-Banknote bezahlt worden war, sagte als Zeugin aus. Die 20-Jährige schilderte vor Gericht, dass ihr Kunde damit Benzin im Wert von 20 Euro bezahlt hatte. „Der kam mir gleich komisch vor“, sagte sie über den Schein. „Er fühlte sich komisch an.“ Sie habe ihn nicht zu den anderen Scheinen gelegt, sondern separat verwahrt. Minuten später schaute sie genauer hin: „Der silberne Streifen fehlte und auf der Rückseite stand ‚Copy‘.“ Von einer anderen Kundin habe sie dann den Namen des Kunden erfragt.

Bei ihrer Aussage bei der Polizei kurz darauf hatte sie den Angeklagten auf Fotos wiedererkannt. Auch im Gerichtssaal äußerte sie keinerlei Zweifel daran, dass der 41-Jährige ihr fast zwei Jahre zuvor den falschen Zwanziger gegeben hatte. Der aber zeigte sich irritiert über die Aussage der Zeugin: Er habe sie noch nie gesehen. Verteidiger: „Mein Mandant hält es für möglich, dass eine Verwechselung stattgefunden hat.“

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