Justiz
Frau aus Wilhelmshaven tötet im Wahn ihre Mutter
Nachdem sie ihre Mutter erstochen hat, muss sich eine 47-Jährige aus Wilhelmshaven vor Gericht verantworten. Die psychisch erkrankte Frau wollte mit der Tat nach eigenen Worten die Welt retten.
Oldenburg/Wilhelmshaven - Weil sie im Wahn ihre Mutter getötet hat, muss sich seit Donnerstag eine 47 Jahre alte Frau aus Wilhelmshaven wegen Totschlags vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren, das in der Regel auf die zeitlich unbegrenzte Unterbringung einer beschuldigten Person in der geschlossenen Psychiatrie abzielt.
Für die Tat selbst kann die 47-Jährige nicht bestraft werden, weil sie aufgrund einer schweren psychischen Störung schuldunfähig ist. Laut Oberstaatsanwalt Thomas Sander stellt die Beschuldigte aufgrund ihrer Erkrankung eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar. Deswegen komme in dem Verfahren nur die Unterbringung der 47-Jährigen in der geschlossenen Psychiatrie infrage, so der Anklagevertreter.
Die Beschuldigte sieht sich selbst als „Ghostbuster“
Laut Staatsanwaltschaft soll sich die 47-Jährige als „Ghostbuster“ (Geisterjägerin) verstehen. Nach eigenen Angaben sieht die Beschuldigte häufig Geister und hört Stimmen, die ihren Namen rufen oder sie auslachen. Den „Weltruinierern“ hat die Beschuldigte den Kampf angesagt. Das Fatale dabei ist, dass die 47-Jährige ausgerechnet in ihrer Mutter die Hauptverantwortliche für den Weltruin gesehen haben soll. Deswegen musste die Mutter sterben.
Sie habe nur die Welt retten wollen, sagte die Beschuldigte am Donnerstag. Im Vorfeld der Tat hatte sie ihre notwendigen Medikamente abgesetzt. Am Tattag dann hatte die 47-Jährige an der Tür der Mutter geklingelt. „Willst du mit mir einen Kaffee trinken“, hatte die Mutter gefragt und war in die Küche gegangen. Ihre Tochter, die mit einem langen Brotmesser bewaffnet war, folgte. Als die Mutter das Brotmesser sah, kippte sie vor Schreck um. Sie lag nun auf dem Rücken.
Nun stach die Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft mit dem Messer mindestens neunmal auf die Mutter ein. Sie sei noch so lange bei der Mutter geblieben, bis diese die Augen geschlossen habe, sagte die Tochter. Heute empfinde sie Trauer und vermisse das gemeinsame Kaffeetrinken mit der Mutter, so die Beschuldigte. Das Sicherungsverfahren wird fortgesetzt.