Justiz
Überfall: Tankstellenräuber erbeutete nur Trinkgeld
Raubüberfall auf eine Tankstelle in Friesoythe: Der Täter erbeutete nur das Trinkgeld in Höhe von 80 Euro, muss aber mit einer Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen.
Friesoythe/Oldenburg - Wegen besonders schweren Raubes muss sich seit Donnerstag ein 26 Jahre alter Mann aus Friesoythe vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Der zwei Jahre jüngere Bruder des Angeklagten ist der Beihilfe zu der Tat angeklagt. Er soll das Fluchtauto gefahren haben. Laut Anklage hat der 26-Jährige am 11. Juli vorigen Jahres eine Tankstelle in Friesoythe, Ortsteil Edewechterdamm, überfallen.
Er sei damals obdachlos gewesen und habe kein Geld gehabt, erklärte der Hauptangeklagte vor Gericht. Bekannte hätten ihm dann gesagt, er solle doch „eine Tanke machen“, also einen Raubüberfall begehen. Seinen Bruder habe er gebeten, ihn zu fahren, so der 26-Jährige. Der Bruder habe ihn noch zurückhalten wollen, sei dann aber doch gefahren. Es waren die frühen Abendstunden, als der 26-Jährige – bewaffnet mit Pfefferspray - zum ersten Mal den Verkaufsraum der Tankstelle betrat.
Volle Ladung Pfefferspray in die Augen
Er wollte das Tatobjekt zunächst ausspähen. Dazu kaufte er sich eine Schachtel Zigaretten. Dann verließ er die Tankstelle wieder, kehrte aber wenig später unter dem Vorwand zurück, die Zigaretten umtauschen zu wollen. Der 25-jährige Mitarbeiter der Tankstelle wollte gerade den Wunsch des Angeklagten erfüllen und war nun völlig schutzlos, da sprühte der Angeklagte dem Mitarbeiter aus nächster Nähe eine volle Ladung Pfefferspray in die Augen.
Der Mitarbeiter war dann schmerzerfüllt geflohen. Der Angeklagte ging nun hinter den Tresen, konnte die Kasse aber nicht öffnen. Alternativ nahm er eine kleine Kassette mit Trinkgeld mit. Rund 80 Euro konnte er so erbeuten.
Hohe Strafandrohung
Dieser Beute steht nun eine hohe Strafandrohung gegenüber. Der Tatbestand des besonders schweren Raubes ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Der Anwalt des Angeklagten meinte, es handele sich bei der Tat um eine Spontantat. Das könnte sich strafmindernd auswirken, wenn es denn so wäre. Nun hatte der Angeklagte über seine Absicht, die Tankstelle zu überfallen, mit anderen zuvor darüber gesprochen. Außerdem hatte er sich extra noch das Pfefferspray besorgt. Das alles dürfte weniger nach einer Spontantat aussehen. Der Prozess wird fortgesetzt.